Inserate für Stellengesuche
14.12.2011
TREUHAND-LINZ
Auf Grund neuer Vorschriften ab 1.1.2012 drohen bei Nichtangabe des Einstellungsgehaltes Verwaltungsstrafen. Siehe beiliegendes Merkblatt der Wirtschaftskammer
siehe Text Kurzfassung.
Auf Grund neuer Vorschriften ab 1.1.2012 drohen bei Nichtangabe des Einstellungsgehaltes Verwaltungsstrafen. Siehe beiliegendes Merkblatt der Wirtschaftskammer
siehe Text Kurzfassung.