Ab 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind.
Einzelunternehmer müssen tätig werden, um den Betrag einmalig betrieblich vorgeschrieben zu bekommen.
Wir haben für Sie folgende Infos zusammengefasst
Per 1.1.2024 wurde das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf € 10.000 abgesenkt. Dies hat diverse Folgewirkungen, welche wir mit diesem Beitrag beleuchten wollen.
Wir haben für Sie unter anderem aufbereitet:
Das lang erwartete Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde am 14.12.2023 im Nationalrat beschlossen und bringt erhebliche Erleichterungen für zahlreiche gemeinnützige Organisationen. Neben wichtigen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht wurden insbesondere der
und auch
Der Oberste Gerichtshof (OGH) kam zur Entscheidung, dass ein Urlaubsanspruch nur dann verjährt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Urlaubskonsum auffordert und auf die Verjährung hinweist.
Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen wertvolle Tipps für das neue Jahr mitgeben.
Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung
Das BMF hält leider weiterhin an der Home-Office Betriebsstätte fest.
Bei Entnahmen von bebauten Grundstücken aus dem betrieblichen in den privaten Bereich ist es bisher in der Regel zu einer Besteuerung der Wertsteigerung des Gebäudes gekommen. Eine solche Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen erfolgte oftmals im Rahmen der Betriebsaufgabe oder um das Gebäude zu vermieten.
Sie finden Sie uns unter folgender neuer Adresse:
Carl-Zuckmayer-Straße 37/50, 5020 Salzburg
Wir freuen uns darauf, Sie in unseren neuen Büros begrüßen zu dürfen.
Für Besitzer von Kapitalvermögen besteht insbesondere in folgenden Fällen Handlungsbedarf:
Ein Ausgleich von Verlusten ist nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen möglich, insbesondere mit Veräußerungsgewinnen, Dividenden, ausschüttungsgleichen Erträgen, Zinsen aus Anleihen und Einkünften aus Kryptowährungen (u.a. Lending, Mining).
Die Lieferung sowie Installation von Photovoltaikmodulen in den Jahren 2024 - 2025 soll von der Umsatzsteuer befreit werden.
Es lohnt sich jährlich, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel einen Steuercheck durchzuführen! Wir haben Ihnen das Wichtigste zusammengefasst.
Die Initiative der Förderung von Reparaturen aus dem Jahr 2022 wurde nach Bekanntwerden von Betrugsverdachtsfällen gestoppt und ist nun wieder mit einem geänderten Procedere zurück.
Vom Anstieg der Energiepreise sind viele Unternehmen betroffen. Um die Unternehmen von der nicht vorhersehbaren Kostensteigerung zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Energiekostenzuschuss II geschaffen.