Nach der Erfassung Ihres letzten Umsatzes in der Registrierkasse im Kalenderjahr muss jährlich verpflichtend der Jahresbeleg Ihrer Registrierkasse erstellt und überprüft werden. Anbei eine detaillierte Anleitung.
Bitte beachten Sie am Jahresende die beiden verpflichtenden Schritte:
Wie funktioniert´s?
Schritt 1: Erstellung des Jahresbeleges
Schritt 2: Prüfung des Jahresbeleges
Was tun, wenn…
Sie ein Geschäft betreiben, das am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erwirtschaftet?
Dann dürfen Sie den Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12. bzw. unmittelbar vor Beginn des folgenden Geschäftstages erstellen, wenn Sie die Umsätze nach Mitternacht in Ihrer Buchhaltung dem 31.12. zurechnen.
…Sie einen Saisonbetrieb haben und Ihr letzter Barumsatz war z.B. im September?
Dann wird der Monatsbeleg September (Nullbeleg September) als Jahresbeleg akzeptiert. Die Prüfung dieses Beleges können Sie unmittelbar nach der Erstellung durchführen und müssen dafür nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten.
… der Jahresbeleg (Monatsbeleg des Monats Dezember) nicht am letzten Geschäftstag des Kalenderjahres erzeugt wurde?
Der Jahresbeleg darf auch nachträglich unmittelbar vor Beginn des ersten Geschäftstages im neuen Kalenderjahr erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Jahresbeleg spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres (manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über das Registrierkassen-Webservice) geprüft werden muss.
Ihr persönlicher TU Berater unterstützt Sie diesbezüglich sehr gerne.