Non-Profit-Organisationen können von 1.7. bis 31.12.2024 einen Antrag auf Gewährung eines Energiekostenzuschuss für das Jahr 2023 stellen. Gefördert werden 50 % der Energiemehrkosten im Vergleich zum Jahr 2021. Die Antragsstellung ist unter www.ekz-npo.at möglich.
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Organisationen, die nicht Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.
Non-Profit-Organisationen können von 1.7. bis 31.12.2024 einen Antrag auf Gewährung eines Energiekostenzuschuss für das Jahr 2023 stellen. Gefördert werden 50 % der Energiemehrkosten im Vergleich zum Jahr 2021. Die Antragsstellung ist unter www.ekz-npo.at möglich.
Zuschuss – also „bares Geld“
Anträge für das Jahr 2023 können von 1.7. bis 31.12.2024 gestellt werden.
Wirtschaftliche Beeinträchtigungen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise
Die geförderten Organisationen sollen trotz stark gestiegener Energiepreise in der Lage sein, ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin zu erfüllen.
Differenz zwischen den förderbaren Kosten des Jahres 2021 und den förderbaren Kosten des Jahres 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 (gemäß Definition in den Förderrichtlinien).
Je Organisation muss die errechnete Förderhöhe mindestens 800 Euro betragen.
Außerdem gilt: Die Zuschusshöhe ist insgesamt 500.000 Euro begrenzt. Dieser Betrag gilt auch bei verbundenen Organisationen als gemeinsame Höchstgrenze.
Ein Zuschuss unter 15.000 Euro pro Förderphase, wird bei Auszahlung um einen Betrag von 500 Euro pro Förderphase erhöht, um die Kosten der externen Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung für die Antragsstellung teilweise zu ersetzen.
Detaillierte Informationen zu dieser Förderung finden sie unter www.ekz-npo.at