Am 22.3.2023 wurde das Maklergesetz-Änderungsgesetz veröffentlicht und das sogenannte „Bestellerprinzip“ verankert. Die Highlights aus dieser Änderung möchten wir zusammenfassen.
Auch für den Energiekostenzuschuss II für das Kalenderjahr 2023 sind bereits jetzt geeignet Maßnahmen zu setzen um den Zuschuss nicht zu verlieren.
Energiekostenzuschuss "pauschal" – Vorbereitung notwendig: Handysignatur und USP Zugang beantragen
Die TU unterstützt mit einer Geldspende die humanitäre Nothilfe für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien.
Energiekostenzuschuss auf das 4. Quartal 2022 verlängert. Was ist zu tun?
Die Zahlungsaufforderung ist eine Fälschung. Löschen Sie die Nachricht, die Sie per SMS oder WhatsApp erhalten und ignorieren Sie den Link!
Wenn Sie zB Provisionen oder Vortragshonorare bezahlen, senden Sie uns die persönlichen Daten (SV-Nr., Adresse...) der Empfänger bitte rechtzeitig vor 28.2. - das ist die Meldefrist fürs Vorjahr.
Haben Sie ihren Lebensmittelpunkt im Ausland aber dennoch steuerpflichtige Einkünfte in Österreich?
Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, kann es sein, dass Sie neue Aufzeichnungen führen müssen, da sonst anderenfalls Ihre Steuerlast beträchtlich steigen wird.
Voller Elan starten wir in das Jahr 2023 und stellen uns den Herausforderungen mit Neuerungen in folgenden Steuerarten sowie auch sonstigen Neuigkeiten:
Wir wünschen viel Erfolg im neuen Jahr 2023!
Für den Zeitraum 1.10.2022 - 31.12.2023 wird es zwei weitere Energiekostenzuschüsse geben, welche getrennt beantrag werden können. Zusätzlich wird noch ein Pauschalmodell für Kleinbetrieb zu Verfügung stehen.
Aktuell werden vorallem die elektronische Registrierkassa sowie die Arbeitszeitaufzeichnungen durch die Finanzpolizei verstärkt geprüft.
Die Treuhand-Union Österreich wurde zur "people & culture company 2022" ausgezeichnet.
Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil II wird die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9 % auf 3,7 % zu reduzieren.
Voraussetzung für diese Senkung der Lohnnebenkosten ist, dass die Reduktion ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift (z.B. einem betriebsinterner Aktenvermerk) festgelegt wird.
Für Besitzer von Kapitalvermögen besteht insbesondere in folgenden Fällen Handlungsbedarf:
Ein Ausgleich von Verlusten ist nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen möglich.
Seit dem 1. März 2022 ist auch die Verrechnung von realisierten Verlusten aus Krypto-Neuvermögen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (insb Dividenden, Zinsen aus Anleihen, Veräußerungsgewinne aus Aktien/Derivaten/Anleihen) unterliegen, möglich.
Phishing-Mails im Namen des Finanzamts im Umlauf
Mitte dieser Woche wurde die Energiekostenzuschussrichtlinie veröffentlicht. Die Anmeldung wurde noch bis zum 28.11.2022 verlängert.
Das BMF hat die Finanzamtzinsen erneut um 0,75 Prozentpunkte, auf 3,38% angehoben.
In letzter Zeit nimmt die Sorge rund um einen möglichen Blackout zu. Sowohl im privaten Umfeld als auch in den Betrieben gibt es vermehrt Überlegungen, ob und wie man sich für den Fall der Fälle vorbereiten sollte. In folgenden Kurzbeitrag zum Thema Blackout werden Aspekte aus dem Blickwinkel des Personalwesens und des Arbeitsrechts genauer beleuchtet.
Aufgrund der zahlreichen neuen Regelungen wie beispielsweise der ökosozialen Steuerreform und der Teuerungs-Entlastungspakete empfiehlt es sich besonders heuer einen Steuer-Check zu machen und sich folgende Fragen zu stellen:
Viele Privatpersonen entscheiden sich aus ökologischen und ökonomischen Gründen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Worauf ist dabei aus steuerlicher Sicht zu achten?
Beim Einkommensteuertarif wurden die beiden untersten Tarifstufen um 6,3% erhöht, die restlichen um 3,47% (das sind zwei Drittel der Inflationsrate zwischen Juli 2021 und Juni 2022).
Liebe TU-Mitarbeiter,
ich traue es mich schon vor einer etwaigen internen Umfrage schreiben, die Tagung war ein voller Erfolg!
Christoph hat wie gewohnt alles top organisiert, Ihr habt mit Eurer ausgelassenen Stimmung gute Laune verbreitet und gezeigt, dass Euch das Event und die TU taugt und das Wetter hat auch mitgespielt.
Um das alles in Erinnerung zu behalten, haben wir ein kurzes Video auf FB online gestellt:
Liebe Grüße
Harald Czajka
PS.: Für alle die nicht dabei waren, wir haben seit Donnerstag Nachmittag auch eine neue Website ;-)
Das neu beschlossene Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt die Förderung von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Energiepreise.
Aufgrund des kürzlich um 0,75 Prozentpunkte erhöhten Leitzinssatz durch Beschluss des EZB-Rates hat das BMF nun die Zinssätze auf 2,63% angehoben.
Ziel des Förderungsprogrammes ist die Unterstützung von sogenannten „energieintensiven Unternehmen“, die besonders mit den hohen Energiekosten zu kämpfen haben.