Vom Anstieg der Energiepreise sind viele Unternehmen betroffen. Um die Unternehmen von der nicht vorhersehbaren Kostensteigerung zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Energiekostenzuschuss II geschaffen.
Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2023 erfolgen.
Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen-, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer des vorherigen Kalenderjahres (noch nicht veranlagtes Jahr 2022) zur Verrechnung von Anspruchszinsen von 5,38% pa (Stand September 2023)
Seit heute kann die Energiekostenpauschale über das Unternehmensserviceportal beantragt werden.
Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer, Steuerberater, uä), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, erforderlich.
Für die Durchführung von virtuellen Gesellschafterversammlungen wird zukünftig eine einmalige Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig. Dies betrifft Kapitalgesellschaften sowie auch Vereine.
Die Einführung des zentralen elektronischen Systems für Zahlungsinformation (CESOP) wurde durch den Nationalrat und Bundesrat jeweils einstimmig durchgewunken!
Das Gesellschaftsänderungsgesetz 2023 bringt
Die Diskussion um eine mögliche Wiedereinführung der Erbschafts-und Schenkungssteuer, die zuletzt per 1.8.2008 abgeschafft wurde, ist es wert, einen Blick auf die derzeit geltende Regelung betreffend Schenkungen zu werfen.
Neuigkeiten zum IFB
Im Privatbereich ist bei der Übertragung von Vermögen immer zwischen Schenkung und Veräußerung zu unterscheiden, da es bei einem Verkauf zu einer Besteuerung einer vorhandenen Wertsteigerung kommen kann.
Aufgrund eines VwGH-Urteils gibt es eine rückwirkende Änderung der Betrachtungsweise.
Unsere Kanzlei in Guntramsdorf (KPS Partner) wurde zum Steuerberater des Jahres 2023 in der Kategorie "Allrounder Niederösterreich" gewählt!
Ab 17.4.2023 ist die eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen online.
Mit dem Antrag auf Veranlagung kann der Steuerpflichtige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Absetzbeträge geltend machen. In besonderen Fällen kann es sogar zu einer Vergütung einer Negativsteuer kommen. Wir haben eine kurze Übersicht zu diesem Themengebiet erstellt.
Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Besteuerung von Kryptowährungen beschlossen. Die inländischen Abzugsverpflichteten (zB inländische Kryptobörsen) werden ab dem Jahr 2024 verpflichtend Kapitalertragsteuer auf erzielte Gewinne abführen müssen, für das Jahr 2023 ist diese Abfuhr noch freiwillig.
Hierfür benötigen die Kryptobörsen Informationen. Erhalten Sie diese nicht, hat dies negative Konsequenzen!
Am 22.3.2023 wurde das Maklergesetz-Änderungsgesetz veröffentlicht und das sogenannte „Bestellerprinzip“ verankert. Die Highlights aus dieser Änderung möchten wir zusammenfassen.
Auch für den Energiekostenzuschuss II für das Kalenderjahr 2023 sind bereits jetzt geeignet Maßnahmen zu setzen um den Zuschuss nicht zu verlieren.
Energiekostenzuschuss "pauschal" – Vorbereitung notwendig: Handysignatur und USP Zugang beantragen
Die TU unterstützt mit einer Geldspende die humanitäre Nothilfe für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien.
Energiekostenzuschuss auf das 4. Quartal 2022 verlängert. Was ist zu tun?
Die Zahlungsaufforderung ist eine Fälschung. Löschen Sie die Nachricht, die Sie per SMS oder WhatsApp erhalten und ignorieren Sie den Link!
Wenn Sie zB Provisionen oder Vortragshonorare bezahlen, senden Sie uns die persönlichen Daten (SV-Nr., Adresse...) der Empfänger bitte rechtzeitig vor 28.2. - das ist die Meldefrist fürs Vorjahr.
Haben Sie ihren Lebensmittelpunkt im Ausland aber dennoch steuerpflichtige Einkünfte in Österreich?
Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten, kann es sein, dass Sie neue Aufzeichnungen führen müssen, da sonst anderenfalls Ihre Steuerlast beträchtlich steigen wird.
Voller Elan starten wir in das Jahr 2023 und stellen uns den Herausforderungen mit Neuerungen in folgenden Steuerarten sowie auch sonstigen Neuigkeiten:
Wir wünschen viel Erfolg im neuen Jahr 2023!
Für den Zeitraum 1.10.2022 - 31.12.2023 wird es zwei weitere Energiekostenzuschüsse geben, welche getrennt beantrag werden können. Zusätzlich wird noch ein Pauschalmodell für Kleinbetrieb zu Verfügung stehen.
Aktuell werden vorallem die elektronische Registrierkassa sowie die Arbeitszeitaufzeichnungen durch die Finanzpolizei verstärkt geprüft.
Die Treuhand-Union Österreich wurde zur "people & culture company 2022" ausgezeichnet.
Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket Teil II wird die Möglichkeit geschaffen, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) in den Kalenderjahren 2023 und 2024 von 3,9 % auf 3,7 % zu reduzieren.
Voraussetzung für diese Senkung der Lohnnebenkosten ist, dass die Reduktion ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift (z.B. einem betriebsinterner Aktenvermerk) festgelegt wird.
Für Besitzer von Kapitalvermögen besteht insbesondere in folgenden Fällen Handlungsbedarf:
Ein Ausgleich von Verlusten ist nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen möglich.
Seit dem 1. März 2022 ist auch die Verrechnung von realisierten Verlusten aus Krypto-Neuvermögen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (insb Dividenden, Zinsen aus Anleihen, Veräußerungsgewinne aus Aktien/Derivaten/Anleihen) unterliegen, möglich.
Phishing-Mails im Namen des Finanzamts im Umlauf
Mitte dieser Woche wurde die Energiekostenzuschussrichtlinie veröffentlicht. Die Anmeldung wurde noch bis zum 28.11.2022 verlängert.
Das BMF hat die Finanzamtzinsen erneut um 0,75 Prozentpunkte, auf 3,38% angehoben.
In letzter Zeit nimmt die Sorge rund um einen möglichen Blackout zu. Sowohl im privaten Umfeld als auch in den Betrieben gibt es vermehrt Überlegungen, ob und wie man sich für den Fall der Fälle vorbereiten sollte. In folgenden Kurzbeitrag zum Thema Blackout werden Aspekte aus dem Blickwinkel des Personalwesens und des Arbeitsrechts genauer beleuchtet.
Aufgrund der zahlreichen neuen Regelungen wie beispielsweise der ökosozialen Steuerreform und der Teuerungs-Entlastungspakete empfiehlt es sich besonders heuer einen Steuer-Check zu machen und sich folgende Fragen zu stellen:
Viele Privatpersonen entscheiden sich aus ökologischen und ökonomischen Gründen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Worauf ist dabei aus steuerlicher Sicht zu achten?