In Kürze starten wir mit den ersten Posts auf unserem brandneuen Instagram-Account! Dieser wird sich von unseren bisherigen Kommunikationskanälen unterscheiden und bietet eine frische Perspektive.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns folgen! 😃 https://www.instagram.com/treuhandunion
Strittige Fragen zum Sachbezug wurden durch das BMF im aktuellen Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass leider zu ungunsten der Steuerpflichtigen klargestellt, weshalb für die weitere Steuerfreiheit entweder ein Fahrtenbuch oder ein absolutes Privatnutzungsverbot notwendig wird.
Aufgrund der hohen Inflation und Zinsen ist es zu einem Konjunktureinbruch in der Baubranche gekommen.
Um diesen Konjunktureinbruch abzufangen, wurden diverse steuerliche Erleichterungen und Fördermaßnahmen beschlossen. Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte näher bringen.
Mit der Novellierung des GGG, die am 19. 4. 2024 in Kraft getreten ist, wurde eine temporäre Befreiung von den Eintragungsgebühren bei Wohnimmobilien eingeführt, um deren Anschaffung zu erleichtern. Details dazu in unserem Beitrag.
Am 28. März 2024 ist die Arbeitsvertragsrecht-Novelle in Kraft getreten. Durch diese wurden insbesondere die Mindestinhalte für Dienstzettel und Dienstverträge inhaltlich erweitert, wodurch sich ein Adaptierungsbedarf für zukünftige Dienstverträge ergibt.
Ab 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind.
Einzelunternehmer müssen tätig werden, um den Betrag einmalig betrieblich vorgeschrieben zu bekommen.
Wir haben für Sie folgende Infos zusammengefasst
Per 1.1.2024 wurde das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf € 10.000 abgesenkt. Dies hat diverse Folgewirkungen, welche wir mit diesem Beitrag beleuchten wollen.
Wir haben für Sie unter anderem aufbereitet:
Das lang erwartete Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde am 14.12.2023 im Nationalrat beschlossen und bringt erhebliche Erleichterungen für zahlreiche gemeinnützige Organisationen. Neben wichtigen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht wurden insbesondere der
und auch
Der Oberste Gerichtshof (OGH) kam zur Entscheidung, dass ein Urlaubsanspruch nur dann verjährt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Urlaubskonsum auffordert und auf die Verjährung hinweist.
Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen wertvolle Tipps für das neue Jahr mitgeben.
Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung
Das BMF hält leider weiterhin an der Home-Office Betriebsstätte fest.
Bei Entnahmen von bebauten Grundstücken aus dem betrieblichen in den privaten Bereich ist es bisher in der Regel zu einer Besteuerung der Wertsteigerung des Gebäudes gekommen. Eine solche Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen erfolgte oftmals im Rahmen der Betriebsaufgabe oder um das Gebäude zu vermieten.
Sie finden Sie uns unter folgender neuer Adresse:
Carl-Zuckmayer-Straße 37/50, 5020 Salzburg
Wir freuen uns darauf, Sie in unseren neuen Büros begrüßen zu dürfen.