Das neu beschlossene Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt die Förderung von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Energiepreise.
Die zuständigen Bundesminister werden eine Förderungsrichtlinie erlassen, auf deren Grundlage die Förderungen gewährt und die Details näher geregelt werden. Die Abwicklung der Förderungen wird durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) erfolgen. Die näheren Detailregelungen für die Abwicklung durch die AWS sind hingegen einer eigenen Förderungsrichtlinie vorbehalten (§ 5 UEZG).
Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0% des Produktionswertes belaufen. Hinweis: Das im UEZG vorgesehene Alternativkriterium (nationale Energiesteuer iHv mindestens 0,5% des „Mehrwerts“) wird im Ministervortrag vom 28.09.2022 nicht erwähnt. Die Ermittlung erfolgt voraussichtlich auf Basis des Jahresabschluss 2021 oder des Förderzeitraums Februar bis September 2022. Die Ausgestaltung dieser Fördermaßnahme orientiert sich am europäischen „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (2022/C 131 I/01)“, welcher vier Förderstufen vorsieht. Nach Vorschaurechnungen dürfte ein Budget von € 1,3 Mrd vonnöten sein.
Auflagen und Bedingungen:
Details zu den Förderstufen:
Bis zu einem Jahresumsatz von EURO 700.000 gibt es eine Sonderregelung. Hier ist die Energieintensität keine Fördervoraussetzung. Es entfällt das 3%-Energieintensitätskriterium.
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog der Förderrichtlinie " Energiekostenzuschuss für Unternehmen", Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des UEZG, im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen wird die Hälfte der Energiekosten des Jahres 2022 (Optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Hiervon werden 30% pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens € 300 (entspricht € 2.000 Energiekosten) und höchstens € 1.800 (bei € 12.000 Energiekosten).
Die Vorregistrierung zur Förderung wird voraussichtlich zwischen Ende Oktober und Mitte November im AWS Fördermanager möglich sein. Die formale Antragseinreichung ist voraussichtlich, ab Mitte November 2022 möglich. Diese muss alle förderbaren Energieformen umfassen.