Arbeitslosengeld und geringfügige Beschäftigung: neue Regelungen ab 2026
Ab 1. Jänner 2026 treten neue Regelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld bzw.
Notstandshilfe in Kombination mit geringfügiger Beschäftigung in Kraft. Grundsätzlich
ist ein geringfügiger Zuverdienst dann nicht mehr möglich, es sei denn, es greift eine der
ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen (zB Nebenjob vor Arbeitslosigkeit,
Langzeitarbeitslosigkeit, bestimmte Personengruppen ab 50 Jahren oder nach langer
Krankheit). In unserer Kurzinfo erhalten Sie einen Überblick, welche Mitarbeitenden
weiterhin geringfügig dazuverdienen dürfen und welche Fristen dabei zu beachten sind
Ab 1. November 2025 soll der Investitionsfreibetrag (IFB) deutlich erhöht werden. Damit können Sie Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen steuerlich noch besser nutzen.
Welche Aufzeichnungen sind bezüglich der Ladekosten für einen Elektro-Firmen-KFZ erforderlich?
Sind Sie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und Ihre GmbH hat Ihnen eine Pensionszusage mit Einmalabfindung bei Pensionsantritt gegeben?
In diesem Fall sollten Sie Ihre entsprechene Pensionsvereinbarung kontrollieren, um nicht 25% Ihres Anspruches an das Finanzamt zu verlieren!
Zum 30.9 sind besonders viele Fristen von Steuerpflichtigen zu beachten:
Aktuelle Änderungen hinsichtlich der Behandlung von Trinkgeld und Feiertagsarbeitsentgelt welche in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden müssen.
Ausbildungskostenersatz ist gem. BMF ab sofort ohne Umsatzsteuer zu verrechnen.
Für die Immobilienwirtschaft sind folgende aktuelle Gerichtsentscheidungen von Relevanz:
Die Jahresabschlüsse von
mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 müssen bis spätestens 30.9.2025 elektronisch beim Firmenbuch eingelangt sein. Grundsätzlich sind dazu die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaften verpflichtet. Daher sind diese auch Adressaten der Strafbestimmungen.
Achtung: Änderung bei der Übermittlungsschnittstelle
Eine echte Pensionsreform wäre ein entscheidender Puzzlestein zur erfolgreichen Budgetsanierung. Zu dem notwendigen Schritt einer Anhebung des Pensionsantrittsalters, wie in anderen EU-Ländern, hat sich die Regierung aber nicht durchgerungen. So wurde in einem ersten kleinen Schritt die Teilpension eingeführt welche wir Ihnen mit diesem Beitrag näherbringen.
Seit einigen Tagen werden irreführende Emails versendet, die scheinbar vom Finanzamt stammen und eine Betriebsprüfung ankündigen. Bitte reagieren Sie darauf nicht!
Die Registrierkassensicherheitsverordnung schreibt zertifizierte Signaturerstellungseinheiten vor. Einige davon verlieren aktuell aufgrund eines Sicherheitsproblems ihre Gültigkeit. Ein Wechsel ist dennoch erst im Mai 2027 erforderlich.
Das Budgetbegleitgesetz enthält insgesamt 72 Gesetzesnovellen sowie ein neues Gesetz. Wir möchten Sie über die wesentlichen steuerlichen Änderungen informieren.
Auf Grund der geplanten gesetzlichen Änderungen betreffend Grunderwerbsteuer besteht Handlungsbedarf bei Gesellschaften mit Immobilien bzw. geplanten Immobilienerwerben durch Gesellschaften.
Scheinunternehmen können zu erheblichen Haftungen für ihren Betrieb führen