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Krypto-Meldepflicht durch ausländische Plattformen ab 01.01.2026

Mag.iur. Florian Wolfram

Meldepflicht ab 01.01.2026 für Krypto-Einkünfte durch ausländische Plattformen

Mit der Schaffung des Krypto-Meldepflichtgesetzes wird die EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch in Bezug auf meldepflichtige Kryptowerte umgesetzt. Die Meldepflicht betrifft sowohl grenzüberschreitende als auch rein nationale Krypto-Transaktionen. Das Krypto-Meldepflichtgesetz verpflichtet die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zur Meldung von bestimmten Transaktionen, insbesondere dem Tausch zwischen Kryptowerten, auch dem Tausch zwischen Kryptowerten und klassischen Währungen (Fiat-Währungen, z.B. Euro oder Schweizer Franken). 

 

Die Pflicht zur Meldung trifft Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die im Inland nach der MiCA-Verordnung (= Markets in Crypto-Assets Regulation) im Bereich der Erbringung von Krypto-Dienstleistungen tätig sein dürfen, darüber hinaus Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die einen Anknüpfungspunkt im Inland haben (etwa die steuerliche Ansässigkeit). Die bei der österreichischen Behörde (Finanzamt für Großbe-triebe) eingelangten Meldungen sollen sowohl mit EU-Mitgliedstaaten als auch mit Drittländern, mit denen eine qualifizierte Vereinbarung besteht, in periodischen Abständen ausgetauscht werden.

 

Was ist daher zu tun? 

 

Ab dem 01.01.2026 müssen Krypto-Plattformen diese Meldepflicht erfüllen. Nicht nur europaweit, sondern weltweit aufgrund von OECD-Regelungen. Damit werden die ersten Kundendaten ab Anfang 2027 für 2026 an die österreichischen Steuerbehörden gemeldet. Für Anleger, welche bisher Ihre (ausländischen) Krypto-Einkünfte nicht versteuert haben, besteht dringender Handlungsbedarf, um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch ausländische Krypto-Einkünfte sind im Inland steuerpflichtig. Bis dato nicht versteuerte Krypto-Einkünfte im Ausland sind daher schnellstmöglich durch eine Selbstanzeige nachzuversteuern. Achtung: Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn die Abgabenbehörde noch keine Verfolgungshandlung gesetzt hat. 

Wir empfehlen daher, bei entsprechenden Sachverhalten mit Ihrem Treuhand-Union Betreuer Kontakt aufzunehmen! 

Mag.iur.  Florian Wolfram

Mag.iur. Florian Wolfram

Steuerberater

Florian Wolfram ist Jurist und Steuerberater mit einer ausgeprägten Leidenschaft für Bilanzen, saubere Zahlen und digitale Prozesse. Was er früher für trocken hielt, entpuppte sich als echtes Lieblingsfach: Steuerberatung. Heute kombiniert er rechtliches Denken mit steuerlicher Präzision, einer ordentlichen Portion Digitalisierungs‑Enthusiasmus und dem klaren Blick eines angehenden Wirtschaftsprüfers. Komplexe Sachverhalte erklärt er lieber verständlich als kompliziert – und beweist damit, dass Steuern alles andere als fad sein müssen.