
Meldepflicht ab 01.01.2026 für Krypto-Einkünfte durch ausländische Plattformen
Mit der Schaffung des Krypto-Meldepflichtgesetzes wird die EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch in Bezug auf meldepflichtige Kryptowerte umgesetzt. Die Meldepflicht betrifft sowohl grenzüberschreitende als auch rein nationale Krypto-Transaktionen. Das Krypto-Meldepflichtgesetz verpflichtet die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zur Meldung von bestimmten Transaktionen, insbesondere dem Tausch zwischen Kryptowerten, auch dem Tausch zwischen Kryptowerten und klassischen Währungen (Fiat-Währungen, z.B. Euro oder Schweizer Franken).
Die Pflicht zur Meldung trifft Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die im Inland nach der MiCA-Verordnung (= Markets in Crypto-Assets Regulation) im Bereich der Erbringung von Krypto-Dienstleistungen tätig sein dürfen, darüber hinaus Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die einen Anknüpfungspunkt im Inland haben (etwa die steuerliche Ansässigkeit). Die bei der österreichischen Behörde (Finanzamt für Großbe-triebe) eingelangten Meldungen sollen sowohl mit EU-Mitgliedstaaten als auch mit Drittländern, mit denen eine qualifizierte Vereinbarung besteht, in periodischen Abständen ausgetauscht werden.
Was ist daher zu tun?
Ab dem 01.01.2026 müssen Krypto-Plattformen diese Meldepflicht erfüllen. Nicht nur europaweit, sondern weltweit aufgrund von OECD-Regelungen. Damit werden die ersten Kundendaten ab Anfang 2027 für 2026 an die österreichischen Steuerbehörden gemeldet. Für Anleger, welche bisher Ihre (ausländischen) Krypto-Einkünfte nicht versteuert haben, besteht dringender Handlungsbedarf, um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch ausländische Krypto-Einkünfte sind im Inland steuerpflichtig. Bis dato nicht versteuerte Krypto-Einkünfte im Ausland sind daher schnellstmöglich durch eine Selbstanzeige nachzuversteuern. Achtung: Eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn die Abgabenbehörde noch keine Verfolgungshandlung gesetzt hat.
Wir empfehlen daher, bei entsprechenden Sachverhalten mit Ihrem Treuhand-Union Betreuer Kontakt aufzunehmen!