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Verjährung des offenen Urlaubes von Dienstnehmern

Mag.iur. Florian Wolfram

Ein Urlaubsanspruch verjährt nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen offenen Urlaub zu konsumieren. 

Aufgrund einer OGH-Entscheidung aus 2023 ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu konsumieren, mit dem Hinweis auf die sonst drohende Verjährung. 

Nur dann kann der Urlaubsanspruch auch tatsächlich verjähren und die erforderliche Rückstellung in der Bilanz korrigiert werden. 

TIPP: Versenden Sie zum Jahresende an alle Arbeitnehmer eine entsprechende Aufforderung.

Mag.iur.  Florian Wolfram

Mag.iur. Florian Wolfram

Steuerberater

Florian Wolfram ist Jurist und Steuerberater mit einer ausgeprägten Leidenschaft für Bilanzen, saubere Zahlen und digitale Prozesse. Was er früher für trocken hielt, entpuppte sich als echtes Lieblingsfach: Steuerberatung. Heute kombiniert er rechtliches Denken mit steuerlicher Präzision, einer ordentlichen Portion Digitalisierungs‑Enthusiasmus und dem klaren Blick eines angehenden Wirtschaftsprüfers. Komplexe Sachverhalte erklärt er lieber verständlich als kompliziert – und beweist damit, dass Steuern alles andere als fad sein müssen.