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Ladekostenersatz von Elektro Firmen KFZ

Mag. (FH) Martin ROSENAUER

Welche Aufzeichnungen sind bezüglich der Ladekosten für einen Elektro-Firmen-KFZ erforderlich?

Newsletter: Steuerliche Begünstigungen für das Laden von Elektrofahrzeugen

Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf – auch steuerlich! Damit Ihre Vorteile nicht ungenutzt bleiben, haben wir die aktuellen Regelungen für das Laden von arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugen für Sie aufbereitet.

 

Sachbezugsfreiheit bei E-KFZ

  • Rein elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge sind sachbezugsfrei, auch wenn sie für Privatfahrten überlassen werden.
  • Ladekosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ersetzt werden.

 

Übersicht: Ersatz von Ladekosten für Firmenfahrzeuge

Ladesituation

Dienstnehmer

Laden beim Arbeitgeber (Betriebsstandort/Betriebsstätte)

Immer sachbezugsfrei

Laden an öffentlicher Ladestation

Ersatz gegen Fremdbeleg möglich → sachbezugsfrei

Laden an privater (nicht öffentlicher) Ladestation

Nur bei eindeutiger Zuordnung (App, RFID, Plug & Charge) → sachbezugsfrei, max. 35,889 ct/kWh (2025)

Keine eindeutige Zuordnung möglich

Bis Ende 2025: Pauschale bis € 30/Monat sachbezugsfrei (Übergangsregelung)

 

Nachweis bei Laden im Privathaus des Dienstnehmers

Damit der Kostenersatz sachbezugsfrei bleibt, muss die Lademenge eindeutig dem Firmenfahrzeug zugeordnet werden. Dies kann erfolgen durch:

  • Aufzeichnungen des Fahrzeugs selbst (In-Vehicle-Systeme, Hersteller-Apps, „charging history“)
  • Identifikation an der Wallbox durch den Arbeitnehmer
    • mittels QR-Code & App
    • mittels RFID-Chip oder -Karte
    • wobei sichergestellt ist, dass der Schlüssel nur für dieses Fahrzeug genutzt wird
  • Automatische Identifikation des Fahrzeugs („Plug & Charge“ nach ISO 15118) – besonders sicher und nutzerfreundlich

Wichtig:

  • Die Nachweise müssen dokumentiert und zum Lohnkonto genommen werden.
  • Kann die Wallbox keine Zuordnung vornehmen, ist bis Ende 2025 noch die Übergangsregelung mit € 30/Monat möglich (Nachweis der Nicht-Zuordenbarkeit erforderlich, z. B. durch Rechnungen oder technische Unterlagen der Wallbox).
  • Eine bloße Installation einer auf den Arbeitgeber lautenden Wallbox im Privathaus genügt nicht, um „Laden beim Arbeitgeber“ zu begründen.

 

Checkliste für Arbeitgeber

Wann darf ich Ladekosten für Firmenfahrzeuge steuerfrei ersetzen?

Dienstnehmer

  • Beleg oder technische Zuordnung zum Firmen-KFZ vorhanden
  • Höchstwert: 35,889 ct/kWh (2025)
  • Dokumentation im Lohnkonto
  • Übergangsregelung bis Ende 2025 bei fehlender technischer Zuordenbarkeit: € 30/Monat

 

Sonderfall: Gesellschafter-Geschäftsführer (wesentlich beteiligt)

  • Ersatz von privaten Ladekosten = steuerpflichtiger Bezug (Lohnnebenkosten!)
  • Nur tatsächliche betriebliche Stromkosten in E/A-Rechnung abzugsfähig (Privatanteil ausscheiden)
  • Pauschale nicht möglich

 

Fazit

  • Für Dienstnehmer ist der Ersatz von Ladekosten für Firmenfahrzeuge in vielen Fällen steuerfrei möglich, wenn der Nachweis stimmt.
  • Für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Ersatz von Ladekosten hingegen regelmäßig steuerpflichtig.

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter die steuerlichen Vorteile optimal nutzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung in der Praxis.

Mag. (FH) Martin ROSENAUER

Mag. (FH) Martin ROSENAUER

Steuerberater, Geschäftsführer

„3 Jahrzehnte in der Treuhand-Union“

Martin Rosenauer ist seit 1995 bei der Treuhand-Union. Seine Karriere begann als Buchhalter bis hin zum Steuerberater im Jahr 2010. Seit 2012 ist er Geschäftsführer und Inhaber der TU-Eisenstadt.

e: martin.rosenauer@tu-eisenstadt.at