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Energie­kostenzuschuss für Unternehmen wird erweitert

Mag. Harald CZAJKA

Für den Zeitraum 1.10.2022 - 31.12.2023 wird es zwei weitere Energie­kostenzuschüsse geben, welche getrennt beantrag werden können. Zusätzlich wird noch ein Pauschalmodell für Kleinbetrieb zu Verfügung stehen.

Verlängerung Zuschuss 1

Der ursprüngliche Förder­zeitraum für den Energie­kostenzuschuss 1 galt für Februar bis September und wurde nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Für diesen zusätzlichen Vergütungszeitraum bedarf es jedoch einen getrennten Antrag! 


Energiekostenzuschuss 2 für das Jahr 2023

Mit dem Energie­kostenzuschuss 2, der für das gesamte Jahr 2023 gilt, werden österreichische Unternehmen in fünf Stufen gefördert. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Mio Euro ausbezahlt werden, wobei in den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Mio Euro die Voraussetzung des Nachweises einer Mindestenergieintensität entfällt.

Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 % des Kostenanstiegs der Mehrkosten von Energie gefördert werden. Unterstützung gibt es in Stufe 1 ua für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.