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Energiekostenzuschuss II (1.1. - 31.12.2023)

Auch für den Energiekostenzuschuss II für das Kalenderjahr 2023 sind bereits jetzt geeignet Maßnahmen zu setzen um den Zuschuss nicht zu verlieren.

  • Für alle antragstellenden Unternehmen gilt eine Beschränkung von Bonizahlungen sowie eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden.
  • Für die Antragsberechtigung der Förderstufen 3 bis 5 muss das antragstellende Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Dabei müssen bis 31.12.2024 mindestens 90% der am 1.1.2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente erhalten bleiben.
  • Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:

förderfähiger Zeitraum

Antragsfenster

1.1.2023 bis 30.6.2023

3. Quartal 2023 (August/September 2023)

1.7.2023 bis 31.12.2023

1. Quartal 2024 (Februar/März 2024)