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Weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses

Mag. Harald CZAJKA

Die Einführung des zentralen elektronischen Systems für Zahlungsinformation (CESOP) wurde durch den Nationalrat und Bundesrat jeweils einstimmig durchgewunken!

Mittels eines neuen zentralen elektronischen Systems für die Speicherung von Zahlungsinformationen (CESOP, Zentrales Elektronisches System für Zahlungsinformationen) sollen europäische Zahlungs­dienstleister detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen führen.

Sie werden vorerst dazu verpflichtet Meldungen an die Behörden zu senden, insoweit Kunden mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger pro Quartal tätigen. Durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie soll möglicher Mehrwert­steuerbetrug aufgedeckt werden.

Die Regierungsvorlage, die aufgrund von Eingriffen in das Bankgeheimnis eine Zweidrittelmehrheit benötigte, wurde vom Nationalrat im Plenum am 6. 7. 2023 und vom Bundesrat am 13.7. 2023 jeweils einstimmig angenommen (780/BNR 27. GP).

Eine weitergehende Erweiterung der Meldungspflichten und Aushölung des Bankgeheimnisses ist leider zu erwarten.