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Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule

Mag. Harald CZAJKA

Die Lieferung sowie Installation von Photovoltaikmodulen in den Jahren 2024 - 2025 soll von der Umsatzsteuer befreit werden.

Die Details zur Umsatzsteuerbefreiung sollen gem. Budgetbegleitgesetz wie folgt beschlossen werden:

  • Lieferungen oder sonstige Leistungen, zum Betrieb der Anlage (zB Lieferung und Montage der Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher), sollen als unselbständige Nebenleistungen ebenfalls UST frei sein.
  • Die Steuerbefreiung soll nur Lieferungen zum Betrieb einer Anlage umfassen, nicht aber zB die bloße Nachrüstung des Speichers, Reparatur oder Wartung.
  • Die Befreiung umfasst nur die Lieferung an den Betreiber der Anlage. Vorausgehende Leistungen, zB an Zwischenhändler, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz.
  • Der Engpass der betriebenen Anlage darf 35 kW Peak nicht überschreiten.

Für weitere Details ist die Gesetzeswerdung abzuwarten.