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Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule

Mag. Harald CZAJKA

Die Lieferung sowie Installation von Photovoltaikmodulen in den Jahren 2024 - 2025 soll von der Umsatzsteuer befreit werden.

Die Details zur Umsatzsteuerbefreiung sollen gem. Budgetbegleitgesetz wie folgt beschlossen werden:

  • Lieferungen oder sonstige Leistungen, zum Betrieb der Anlage (zB Lieferung und Montage der Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher), sollen als unselbständige Nebenleistungen ebenfalls UST frei sein.
  • Die Steuerbefreiung soll nur Lieferungen zum Betrieb einer Anlage umfassen, nicht aber zB die bloße Nachrüstung des Speichers, Reparatur oder Wartung.
  • Die Befreiung umfasst nur die Lieferung an den Betreiber der Anlage. Vorausgehende Leistungen, zB an Zwischenhändler, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz.
  • Der Engpass der betriebenen Anlage darf 35 kW Peak nicht überschreiten.

Für weitere Details ist die Gesetzeswerdung abzuwarten.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.