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ACHTUNG AUF AGH-HAFTUNGEN

Mag. (FH) Martin ROSENAUER

Besondere Vorsicht für Auftraggeber von Subunternehmen im Bau- und Reinigungsgewerbe!

ACHTUNG AUF AUFTRAGGEBERHAFTUNG AGH

 

Aufgrund der Corona-Krise kam es bei vielen Unternehmen zu Beitragsrückständen bei den Krankenkassen. Im Bereich der Bauleistungen und Reinigungsleistungen von Subunternehmen ist hier große Vorsicht geboten.

Die ÖGK schließt Unternehmen die ihre Beiträge nicht zahlen aus der HFU-Liste aus!!!!!

Dies hat zur Folge, dass Auftraggeber dieser Unternehmen 25% des Rechnungsbetrages an das Dienstleistungszentrum für AGH-Haftungsbetragszahlungen unter Angabe der UID-Nummer des beauftragten Unternehmens abzuführen haben.

 

Wie gehen sie vor?

Überprüfen sie vor der Zahlung unter https://www.sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/

ob das beauftragte Subunternehmen in der Liste eingetragen ist.

WENN JA:

dokumentieren sie Ihre Abfrage (z.B. mittels Ausdruck der Seite). Sie können den gesamten Rechnungsbetrag an das Subunternehmen überweisen.

 

WENN NEIN:

SOLLTE KEIN EINTRAG GEFUNDEN WERDEN ÜBERWEISEN SIE UNBEDINGT 25% DES RECHNUNGSBETRAGES AN

IBAN: AT41 3200 0062 0009 8210

UNTER ANGABE DER UID-NUMMER DES SUBUNTERNEHMENS

z.B.: AGH ATU12345678


SIE MÜSSEN DIESE ÜBERPRÜFUNG VOR JEDER ZAHLUNG MACHEN!!!!!! Es kann sein, dass ein Unternehmen am Donnerstag noch in der Liste ist - aber am Freitag rausfliegt! 

Sollten sie diese Regeln nicht beachten, werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit zur Haftung herangezogen und können 25% ihrer bereits bezahlten Rechnung noch einmal an das AGH-Dienstleistungszentrum überweisen. Dann bezahlen sie nicht 100% der Rechnung sondern insgesamt 125%!

Die obige Regelung betrifft ausschließlich Unternehmen die ihrerseits mit einer Bauleistung beauftragt wurden oder üblicherweise Bauleistungen erbringen.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen das Team der Treuhand-Union gerne zur Verfügung!