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Energiekostenzuschussrichtlinie und Ablauf der Anmeldungsfrist

11/27/2022

Mitte dieser Woche wurde die Energiekostenzuschussrichtlinie veröffentlicht. Die Anmeldung wurde noch bis zum 28.11.2022 verlängert.

Mitte dieser Woche wurde die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. 

Mit einem 30%igen Zuschuss 

  • werden die Energiemehrkosten, 
  • die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022
  • aufgrund von Preiserhöhungen zum Vorjahr angefallen sind gefördert,
  • insofern diese Förderung einen Betrag von zumindest Euro 2.000,- ergibt

Haben Sie demnach keine Energiemehrkosten von zumindest € 6.666,66 aufgrund von Preissteigerungen in den Monaten 2- 9 2022, kommt die aktuelle Förderung über das aws für Sie nicht in Frage.

Die Anmeldung über das aws, welche durch das Unternehmen selbst vorzunehmen ist wurde verlängert, lauft aber dennoch bereits morgen am 28.11.2022 aus. 

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail sowie im Anschluss die Zuteilung einer Zeitperiode, in welcher der entsprechende Antrag einzureichen ist.

Sollten Sie den Energiekostenzuschuss beantragen wollen, gelten unter anderem folgende Auflagen bzw. Ausschlüsse: 

  • Energiesparmaßnahmen sollen bis 31.3.2023 gelten und die Beleuchtung (von 22 bis 6 Uhr), Heizungen im Außenbereich sowie Außentüren betreffen. 
  • Ausschluß der Förderung für freie Berufe 
  • Ausschluss für Land- und forstwirtschaftliche Urproduktion
  • Erst nach dem 1.1.2022 neugegründete Unternehmen sind ebenfalls ausgeschlossen. 
  • Insolvenzverfahren stellen ein zusätzliches Ausschlusskriterium dar.
  • Strafbare Gesetzesverstöße mit gerichtlicher Verurteilung führen ebenfalls zum Ausschluss,
  • Bonuszahlungen an Vorstände/Geschäftsführer dürfen nicht mehr als 50 % der Boni 2021 betragen.

Sobald Sie sich erfolgreich für den Zuschuss registriert haben, bitten wir um Kontaktaufnahme, sodass wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen können, da entsprechende Bestätigungsleistungen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden müssen.  

Anbei finden Sie noch die Förderrichtlinie Version 1 vom 21.11.2022