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Wie ziehen Sie Nutzen aus der Herabsetzung des GmbH-Mindeststammkapitals

Per 1.1.2024 wurde das Mindeststammkapital einer GmbH generell auf € 10.000 abgesenkt. Dies hat diverse Folgewirkungen, welche wir mit diesem Beitrag beleuchten wollen.

  • Für bestehende gründungsprivilegierte GmbHs entfällt die Auffüllverpflichtung des Stammkapitals.
  • Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt ab dem Jahr 2024 jährlich einheitlich € 500 für alle GmbHs.. Bestehende, nicht gründungsprivilegierte GmbHs bedürfen keiner Kapitalherabsetzung, um in den Genuss der niedrigeren Mindestkörperschaftsteuer zu kommen. 
  • Die gesetzliche Herabsetzung des Mindeststammkapitals kann aber dennoch für die Gesellschafter interessant sein, da sich diese durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung die Differenz zwischen dem Mindeststammkapital und dem aktuellen Stammkapital steuerneutral rückzahlen können.
  • Weiters empfielt sich die Herabsetzung des Stammkapitals auf die Hälfte, insofern bei der Gründung auch nur die halbe Stammeinlage einbezahlt wurde. Auf diesem Wege wird die private Haftung für den noch nicht eingezahlten Teil beseitigt.

Die Herabsetzung des Stammkapitals erfordert eine Änderung des Gesellschaftsvertrags (notariatsaktspflichtig!), welche in der Generalversammlung beschlossen werden muss.  Erst nach Ablauf von 3 Monaten ab Veröffentlichung der beabsichtigten Kapitalherabsetzung kann die ordentliche Kapitalherabsetzung eingetragen werden und können die Einlagen rückgezahlt werden.