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Verlängerung der Kurzarbeit - Meldung an AMS erforderlilch

Mag. Ingo Gruss

Die Kurzarbeit kann maximal für 3 Monate beantragt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kann eine Verlängerung um weitere drei Monate beantragt werden. 

Von der beabsichtigten Verlängerung ist das AMS zumindest 4 Wochen vor Auslaufen der Kurzarbeit zu verständigen.

Das bedeutet:

"Corona"-Kurzarbeit begann frühestmöglich am 1. März ➪ endet daher am 31. Mai ➪ Verlängerung gewünscht ➪ Antrag muss 4 Wochen vor Beginn der Verlängerung (= 4. Mai) eingereicht werden; ein „Vorweg-Info-Mail" an das AMS wird zunächst ausreichen.

Die Einreichung des Verlängerungsantrages selbst hat mit einem Tool auf der Homepage des AMS zu erfolgen, dass laut AMS ab dem 15.5.2020 zur Verfügung stehen soll.

Die Kurzarbeit kann für maximal 3 Monate beantragt werden und kann auf Antrag um 3 Monate verlängert werden.

Ist eine Verlängerung der Kurzarbeit geplant, so ist das AMS zumindest 4 Wochen vor Auslaufen der Kurzarbeit von der beabsichtigten Verlängerung zu verständigen. Diese Verständigung kann vorerst durch ein Info-Mail (siehe Beilage) erfolgen.

Das AMS hat am 4.5.2020 bekanntgegeben, dass ab 15.5.2020 ein Einreichungstool auf www.ams.at zur Verfügung stehen wird und die Verlängerungsanträge gemäß der dort angegebenen Anleitung zu stellen sein werden. Nur Anträge, die mit diesem Tool gestellt werden, werden vom AMS auch bearbeitet.

Das bedeutet:

"Corona"-Kurzarbeit begann frühestmöglich am 1. März ➪ endet daher am 31. Mai ➪ Verlängerung gewünscht ➪ Antrag muss 4 Wochen vor Beginn der Verlängerung (= 4. Mai) eingereicht werden; ein „Vorweg-Info-Mail" an das AMS wird zunächst ausreichen.

Was ist daher zu tun:

  • Information an Ihren Steuerberater bzw. gleich an das AMS ob eine Verlängerung der Kurzarbeit geplant ist. Falls sie sich noch unsicher sind sollte im Zweifelsfall eine Verlängerung in Betracht gezogen werden.
  • Vor Auslaufen der Kurzarbeit ist der Antrag auf Verlängerung der Kurzarbeit auf der Homepage des AMS (neues Tool ab 15.5.2020) einzubringen, aus derzeitiger Sicht ist auch eine neue Sozialpartnervereinbarung abzuschließen

Was ist bei einem Verlängerungsantrag zu beachten:

  • Das Unternehmen hat ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich ernstlich um den Abbau von drei Wochen des laufenden Urlaubsanspruchs bemüht hat (siehe Punkt 6.5 der AMS-RL)
  • Im Falle der Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit ist anzuführen, ob und inwieweit die wirtschaftlichen Schwierigkeiten weiterhin bestehen (siehe Punkt 8.5.1 der AMS-FAQ).
  • Es ist das Einreichungstool auf der Homepage des AMS zu verwenden, dass ab 15.5.2020 zur Verfügung stehen soll. 


Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax