

Die Kurzarbeit kann maximal für 3 Monate beantragt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kann eine Verlängerung um weitere drei Monate beantragt werden.
Von der beabsichtigten Verlängerung ist das AMS zumindest 4 Wochen vor Auslaufen der Kurzarbeit zu verständigen.
Das bedeutet:
"Corona"-Kurzarbeit begann frühestmöglich am 1. März ➪ endet daher am 31. Mai ➪ Verlängerung gewünscht ➪ Antrag muss 4 Wochen vor Beginn der Verlängerung (= 4. Mai) eingereicht werden; ein „Vorweg-Info-Mail" an das AMS wird zunächst ausreichen.
Die Einreichung des Verlängerungsantrages selbst hat mit einem Tool auf der Homepage des AMS zu erfolgen, dass laut AMS ab dem 15.5.2020 zur Verfügung stehen soll.
Die Kurzarbeit kann für maximal 3 Monate beantragt werden und kann auf Antrag um 3 Monate verlängert werden.
Ist eine Verlängerung der Kurzarbeit geplant, so ist das AMS zumindest 4 Wochen vor Auslaufen der Kurzarbeit von der beabsichtigten Verlängerung zu verständigen. Diese Verständigung kann vorerst durch ein Info-Mail (siehe Beilage) erfolgen.
Das AMS hat am 4.5.2020 bekanntgegeben, dass ab 15.5.2020 ein Einreichungstool auf www.ams.at zur Verfügung stehen wird und die Verlängerungsanträge gemäß der dort angegebenen Anleitung zu stellen sein werden. Nur Anträge, die mit diesem Tool gestellt werden, werden vom AMS auch bearbeitet.
Das bedeutet:
"Corona"-Kurzarbeit begann frühestmöglich am 1. März ➪ endet daher am 31. Mai ➪ Verlängerung gewünscht ➪ Antrag muss 4 Wochen vor Beginn der Verlängerung (= 4. Mai) eingereicht werden; ein „Vorweg-Info-Mail" an das AMS wird zunächst ausreichen.
Was ist daher zu tun:
Was ist bei einem Verlängerungsantrag zu beachten: