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ÄRZTE-NEWS-HERBST 2012

Herbert Tiefling
*** USt-Befreiung für Umsätze eines Heilmasseurs
*** Warum einen Finanzplan für die Arztpraxis?
*** Umstieg von Abfertigung ALT auf NEU
*** Was ändert sich für Vermieter?
*** Grundbuch-Umstellung

USt befreit: Umsätze eines Heilmasseurs
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden die Umsätze von Heilmasseuren von der Umsatzsteuer befreit. Die Leistungen von medizinischen Heilmasseuren werden nun in den Katalog der steuerbegünstigten Gesundheitsleistungen mit aufgenommen. Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt allerdings noch abzuwarten.

Wann liegt eine medizinische Heilmassage vor?
Die steuerbefreite Leistung muss eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin darstellen.
Ein Heilmasseur führt eigenverantwortlich folgende Tätigkeiten aus:
klassische Massage
Packungsanwendungen
Thermotherapie
Ultraschalltherapie und
Spezialmassagen

Die Behandlung eines Heilmasseurs ist eine therapeutische Tätigkeit, die ausschließlich auf ärztliche Anordnung erfolgen darf. Er muss einen Qualifikationsnachweis erbringen oder eine Berechtigung haben zur Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes.

Warum werden diese Leistungen steuerfrei?
Entscheidend war die Frage, ob eine Massage eines Heilmasseurs mit der eines Physiotherapeuten gleichzustellen ist.
Schließlich wurde diese Frage mit einem "Ja" beantwortet. Mit der Entscheidung nun auch Heilmasseure in den Katalog der begünstigen Gesundheitsberufe aufzunehmen, sollen nun gleichartige Leistungen auch gleich behandelt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Entscheidung des UFS
Welche Gründe sprechen für die Gleichwertigkeit der Behandlung des Heilmasseurs mit der eines Physiotherapeuten? Erst im Februar hatte der UFS Graz das in einem Urteil festgestellt.
Für die Gleichwertigkeit spricht, dass beide ausschließlich medizinisch indizierte Massageleistungen erbringen. Viele Ärzte legen sich bei der Verschreibung der Heilmassage nicht fest, von welcher der beiden Berufsgruppen die Behandlung durchgeführt werden soll. Die längere Ausbildung eines Physiotherapeuten erklärt der UFS mit dem umfangreicheren Aufgabengebiet eines Physiotherapeuten.

Stand: 03. August 2012


Warum einen Finanzplan für die Arztpraxis?

Der Gewinn der Arztpraxis ergibt sich aus der Buchhaltung - in der Regel ist das die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E-A-R).
In der Realität kann es aber zu erheblichen Differenzen zwischen diesem Gewinn und der tatsächlich vorhandenen Liquidität kommen. Die eigene Liquidität zu kennen ist auch für einen Arzt wichtig. Ein Finanzplan dient zur Feststellung eben dieser.

Was wird als Liquidität bezeichnet?
Unter dem Begriff Liquidität verbirgt sich - einfach ausgedrückt - die Zahlungsfähigkeit einer Arztpraxis. Alle sich in Zukunft ergebenden Zu- und Abflüsse von Geld wirken sich also auf die Liquidität aus. Der Finanzplan dient dazu, sich über diese Zahlungsströme einen Überblick zu verschaffen, damit auch genug flüssige Mittel zur Verfügung stehen, um allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können.

Welchen Zeitraum sollte ich planen?
Die Liquiditätsplanung sollte sich etwa über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken. Darüber hinausgehende Zeiträume lassen sich in aller Regel nur noch sehr schwer abschätzen. Die Planung hätte daher kaum eine Aussagekraft.

Wie sieht so eine Planung aus?
Bei der Feststellung der (zukünftigen) Liquidität ist wie folgt vorzugehen:
Ausgangspunkt ist vereinfachterweise der Gewinn/Verlust gemäß der E-A-R (Einnahmen-Ausgaben-Rechner). Die E-A-R ist mit den geplanten Daten der nächsten drei Jahre zu erstellen. Von diesem Gewinn/Verlust sind alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen bzw. Erträge dazuzuzählen bzw. wegzurechnen.

Beispiel: Die Abschreibung auf das Anlagevermögen (die beim E-A-Rechner jährlich beim Jahresabschluss berücksichtigt wird) vermindert zwar den buchhalterischen Gewinn, jedoch nicht die Liquidität. Die Liquidität vermindert sich nur in dem Zeitpunkt, in dem das Anlagevermögen (z.B. medizinische Geräte) gekauft wird bzw. erhöht sich, wenn es wieder verkauft wird.

Stand: 03. August 2012


Umstieg von Abfertigung alt in neu

Ein Übertritt von der Abfertigung alt in das System der Abfertigung neu ist gesetzlich nur noch bis zum 31.12.2012 möglich. (Gilt nur, wenn die "alten" Ansprüche in das neue System überführt werden.)

Abfertigung neu
Seit 1.1.2003 besteht das System der Abfertigung neu. Hier wird der Abfertigungsanspruch in einer betrieblichen Vorsorgekasse angespart. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ab Beginn des zweiten Monats eines Arbeitsverhältnisses einen laufenden Beitrag von 1,53 % des monatlichen Entgelts sowie allfälliger Sonderzahlungen an den zuständigen Träger der Krankenversicherung (Gebietskrankenkasse) zur Weiterleitung an die betriebliche Vorsorgekasse zu überweisen.

Abfertigungszahlungen nach dem System "alt"
Alle Dienstverhältnisse, die am 31.12.2002 bestanden haben, fallen in das alte Abfertigungssystem.

Dauer des Dienstverhältnisses
ab 3 vollen Jahren/ Anspruch auf 2 Monatsbezüge
ab 5 vollen Jahren/ Anspruch auf 3 Monatsbezüge
ab 10 vollen Jahren/ Anspruch auf 4 Monatsbezüge
ab 15 vollen Jahren/ Anspruch auf 6 Monatsbezüge
ab 20 vollen Jahren/ Anspruch auf 9 Monatsbezüge
ab 25 vollen Jahren/ Anspruch auf 12 Monatsbezüge

Zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann schriftlich die Abfertigung neu statt der Abfertigung alt vereinbart werden.

Möglichkeiten beim Übertritt
Einfrieren des bisher entstandenen Anspruchs
Der bereits entstandene Anspruch an Monatsentgelten wird eingefroren. Für diese gelten weiterhin auch die Regeln der Abfertigung alt (z.B. kein Anspruch bei Selbstkündigung).

Umwandlung
Die bisher angesammelten fiktiven Abfertigungsansprüche werden in einen Kapitalbetrag umgewandelt und in die Betriebs-Vorsorge-Kasse übertragen. Diese Variante ist nur mehr bis 31.12.2012 gültig.

Stand: 03. August 2012


Was ändert sich für Vermieter?

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu einer Änderung kommen. Die tatsächliche Gesetzeswerdung ist auch hier noch abzuwarten.

Vermieter mussten bisher jeden Mietvertrag einzeln anmelden. Dies soll geändert werden. Werden mehrere Verträge innerhalb eines Kalendermonats abgeschlossen, können sie zusammen angemeldet werden.

Eine Anmeldung kann unterbleiben, wenn die Gebühr
mit Verrechnungsweisung
über FinanzOnline
bis zum Tag der Fälligkeit

bezahlt wird.

Dies gilt für alle Arten von Bestandsverträgen (darunter fallen auch Pachtverträge) und soll ab 1.1.2013 in Kraft treten.

Stand: 03. August 2012


Grundbuch-Umstellung

Die Datenbank mit den Grundbucheintragungen wurde erneuert. Grundsätzlich sollten alle Daten ohne Fehler von der alten in die neue Datenbank übernommen worden sein.

Sechs Monate (von 7.5. bis 06.11.2012) können die Daten mit den "alten" Daten verglichen werden. Falls doch ein Fehler unterlaufen ist, kann eine Änderung beantragt werden.

Ein neuer Grundbuchsauszug kostet € 13,00. Auf Wunsch erhält man zum Vergleichen einen alten (mit Stand vom 27.4.) kostenlos dazu.

In dieser Zeit ist auch der Gutglaubensschutz außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, der Einsichtnehmende kann sich in dieser Zeit nicht auf die Richtigkeit des Grundbuchs verlassen.

Beachtet werden sollte auch, dass seit 7.5.2012 auch neue Gebühren für Abfragen von Grundbuchsauszügen gelten.

Stand: 03. August 2012