News

ÄRZTE-NEWS-HERBST 2013

Herbert Tiefling
--> Wie lange muss sich ein Anästhesist um die Patienten kümmern?
--> Wann gründet ein Arzt eine ausländische Betriebsstätte?
--> Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen?
--> Lohnsteuerfreie Zuwendungen

Wie lange muss sich ein Anästhesist um die Patienten kümmern?

Der Arbeitsalltag eines Arztes ist sehr arbeitsintensiv. Patienten sollen sowohl bestmöglich als auch schnellstmöglich betreut werden. Daneben sollten Sie als Arzt aber auch immer bedenken, dass Sie für etwaige Fehler unter Umständen persönlich haften.

In einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hatte ein Anästhesist seine Patientin in der Aufwachphase (sie war noch oberflächlich narkotisiert) für zwei bis drei Minuten mit einem Pfleger alleine gelassen. Die Patientin drehte sich auf dem schmalen OP-Tisch reflexartig um. Sie fiel dabei auf den Boden, verletzte sich und klagte.

Haftet der Anästhesist?
Der Anästhesist war der Meinung, nur für das Aufwachen der Patientin zuständig zu sein. Der operierende Arzt hatte nach der Operation jedoch bereits den Operationssaal verlassen.

Laut der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gehört es ebenfalls zur Betreuungspflicht des Arztes, den Patienten vor sonstigen durch die Behandlung entstehende Gefahren zu schützen. Er haftet jedoch nicht für eine unvorhersehbare Reaktionshandlung.

In diesem Fall war die Wirkung des verabreichten Narkosemedikaments schwer einschätzbar. Gerade deshalb hätte der Anästhesist mit einer unwillkürlichen Reaktion beim Aufwachen rechnen müssen. Der Versuch, sich aufzusetzen, war daher keine unvorhersehbare Reaktionshandlung der Patientin.

Der OGH gab daher der Klägerin Recht. Wenn der Anästhesist die Obsorgepflicht des operierenden Arztes nicht übernehmen will, muss er den Operateur dazu auffordern, im Operationssaal zu bleiben, bis er wieder da ist. Dies hat er nicht getan. Daher hätte der Anästhesist die Patientin ununterbrochen bis ins Aufwachzimmer begleiten müssen.


Wann gründet ein Arzt eine ausländische Betriebsstätte?

Wenn jemand im Ausland tätig ist, ist in manchen Fällen nicht gleich auf den ersten Blick ersichtlich, welchem Land das Besteuerungsrecht zukommt. Das kann erst nach genauer Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts festgestellt werden. Daher werden mittels EAS (Express Answering Service) vom Bundesministeriums für Finanzen Fragen zum internationalen Steuerrecht beantwortet.

Nicht nur Unternehmen auch Ärzte können unter Umständen, wenn sie in einem anderen Land tätig sind, eine Betriebsstätte im Ausland gründen.

Eine Betriebsstätte im Ausland führt dazu, dass dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht für die Gewinne der Betriebsstätte zukommt. Grundsätzlich ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Wenn an einem Sachverhalt zwei Staaten beteiligt sind, müssen immer die Rechtsmeinungen beider Seiten beachtet werden. Österreich hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um zu vermeiden, dass Einkünfte in Österreich und auch im ausländischen Staat besteuert werden.

Gründet ein Arzt, der Patienten im Ausland behandelt, dort eine Betriebsstätte?
Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem EAS auf eine Anfrage geantwortet, bei der unklar war, ob ein Arzt im Ausland eine Betriebsstätte gründet.
In diesem konkreten Fall handelt es sich um einen österreichischen Chirurgen, der in der Schweiz bei Bedarf Operationsräumlichkeiten eines Belegspitals sowie eine Tagesklinik-Koje für Patientenuntersuchung nutzen kann.

EAS-Antwort
Die österreichische Rechtslage sieht vor, dass erst eine Betriebsstätte gegründet wird, wenn der Arzt über die Räumlichkeiten dauerhaft verfügen kann. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben, da er die Räumlichkeiten nur fallweise nutzt.

In der EAS-Auskunft heißt es aber weiter, dass dem ausländischen Staat nicht entgegengetreten werden kann, wenn er die laufende Nutzung von Operationssälen auch dann als ausreichende eigene Verfügungsmacht des Chirurgen ansieht, wenn diese Räumlichkeiten auch von anderen Chirurgen genutzt werden und die erforderliche Dauerhaftigkeit durch sich stets wiederholende Nutzungen als gegeben gewertet wird.

Abschließend geht das BMF davon aus, dass die tatsächliche Beurteilung, ob der Arzt in der Schweiz eine Betriebsstätte hat oder nicht, vom Vorliegen einer dokumentierbaren Auslegungs- und Sachverhaltsbeurteilungsharmonie in beiden Ländern abhängen wird (Besteuerungsnachweis in der Schweiz).


Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen?

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird der Verlustausgleich in vielen Fällen von der inländischen, depotführenden Stelle (z.B. Bank) vorgenommen. Neu im Jahr 2013 ist, dass die Bank automatisch laufend realisierte Gewinne und Verluste miteinander verrechnet.

Zuerst positive dann negative Einkünfte
Werden zuerst positive und danach negative Einkünfte erzielt, so wird für die positiven Einkünfte KESt (Kapitalertragsteuer) einbehalten. Sie ist dann gutzuschreiben, wobei die Gutschrift höchstens 25 % der negativen Einkünfte betragen darf.

Beispiel: Sie haben auf einem Depot bei Ihrer Bank Aktien einer AG, von der Sie im Februar 2013 € 75,00 Dividende erhalten. Die AG hat davon 25 % KESt abgezogen. Im August 2013 verkaufen Sie die Aktien mit einem Verlust von € 50,00, daher wird Ihnen eine KESt von € 12,50 gutgeschrieben.

Zuerst negative dann positive Einkünfte
Entsteht zuerst ein Verlust und später ein Gewinn, werden beide miteinander verrechnet. Bleibt ein positiver Saldo, wird von diesem KESt abgezogen.

Beispiel: Sie haben auf einem Depot bei Ihrer Bank Aktien und Anleihen. Die Aktien verkaufen Sie im Februar 2013 mit einem Verlust von € 50,00, Ihre Anleihen mit einem Gewinn von € 100,00 im Juli 2013. Es ergibt sich eine Differenz von € 50,00, von der die Bank KESt in Höhe von € 12,50 abzieht.

Kein automatischer Verlustausgleich durch die Bank
Die Bank übernimmt die Verrechnung jedoch nur für Depots, die von ihr geführt werden und eindeutig einem Inhaber zugeordnet werden können. Somit können Verluste aus Gemeinschaftsdepots nicht durch die Bank ausgeglichen werden. Der Verlustausgleich muss in diesem Fall in der Steuererklärung gemacht werden. Ausgeschlossen von der automatischen Verrechnung sind auch betriebliche Depots. Wenn ein Depot betrieblichen Zwecken dient, muss das daher der Bank mitgeteilt werden. Auch für Wertpapiere, bei denen die Anschaffungskosten pauschal ermittelt werden (z.B. wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden können), wird der Verlustausgleich von der Bank nicht durchgeführt.

Tipp aus der Praxis: Haben Sie Wertpapierdepots bei verschiedenen Banken? In diesem Fall wäre eine Zusammenführung bei einer Bank vorteilhaft - dann übernimmt die Bank den Verlustausgleich.

Bescheinigung der Bank
Die Bank muss Ihnen jährlich eine Bescheinigung über den automatischen Verlustausgleich ausstellen.


Lohnsteuerfreie Zuwendungen

Welche Zusatzleistungen kann ich meinen Mitarbeitern in der Ordination zukommen lassen, ohne dass das Finanzministerium einen großen Teil davon bekommt? Alle geldwerten Vorteile aus einem Dienstverhältnis unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. Dazu zählen neben den Geld- auch die Sachleistungen.

Voraussetzungen
Es ist nicht möglich, einem Arbeitnehmer auf Grund einer herausragenden Leistung statt einer Prämie eine steuerfreie Zuwendung zu zahlen. Weiters ist auch zu beachten, dass die Zuwendung zusätzlich zum Entgelt erfolgen muss - z.B. können nicht einfach Löhne oder Gehälter gekürzt und durch eine steuerfreie Zuwendung ersetzt werden.

Die wichtigsten lohnsteuerbefreiten Bezüge
Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen
Für Feste oder Veranstaltungen, wie Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier, ist ein steuerfreier Betrag von € 365,00 pro Arbeitnehmer vorgesehen. Geschenke, die die Arbeitnehmer während dieser Veranstaltungen erhalten, wie z.B. Gutscheine, Geschenkmünzen, Autobahnvignetten usw., sind bis maximal € 186,00 jährlich pro Mitarbeiter steuerfrei.

Zukunftssicherung
Maßnahmen zur Zukunftssicherung der Arbeitnehmer sind bis zu einem Betrag von € 300,00 pro Arbeitnehmer jährlich lohnsteuerfrei - z.B. müssen Bezahlungen der Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen oder dem Betriebsratsfonds zufließen.

Freie oder verbilligte Mahlzeiten
Dazu zählen auch Gutscheine für Mahlzeiten bis zu € 4,40 pro Tag, wenn diese nur am Arbeitsplatz oder in nahe gelegenen Gaststätten eingelöst werden können. Können mit den Gutscheinen auch Lebensmittel bezahlt werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, ist lediglich ein Betrag von € 1,10 pro Arbeitstag steuerfrei. Neben Essen können den Arbeitnehmern auch Getränke am Arbeitsplatz steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.

Zuschuss zur Kinderbetreuung
Arbeitgeber können allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung zahlen. Dieser Kinderbetreuungszuschuss wurde rückwirkend ab 1.1.2013 auf € 1.000,00 (davor € 500,00) jährlich pro begünstigtem Kind erhöht. Das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (daneben müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein).