

Bei einem von der Treuhand - Union vertretenem Spielautomatenaufsteller fand im Jahr 2005 eine Betriebsprüfung für die Jahre 2001 bis 2003 statt, welche später auch auf die Jahre 1999 und 2000 ausgeweitet wurde.
Das Unternehmen war größter Steuerzahler des zuständigen Finanzamtes mit einer jährlichen Steuerleistung von:
Umsatzsteuer Zahllast ca. € 1.000.000,00
Körperschaftssteuer ca. € 200.000,00 bis 250.000,00
Vergnügungssteuer ca. € 5.000.000,00 bis 5.300.000,00
Kurz vor der Prüfung wurden von einem Herrn in der Finanzverwaltung "neue Prüfungsmethoden" erfunden, nämlich die Kontrolle der Erlöse auf logarithmische Normalverteilung - diese geht von der Annahme aus, dass bei tatsächliche Erlöse die Zahlen gleichmäßig vorkommen, während bei erfundenen Zahlen immer gleiche Kombinationen vorkommen.
Diese Methode wurde bereits Ende 2005 in Frage gestellt und auch teilweise von der 2.Instanz abgelehnt.
Dies hat den Prüfer nicht abgehalten im Sommer 2005 zu versuchen einen Sicherstellungsauftrag in der Höhe von € 50.000.000,00 zu erwirken. Die Durchführung von Exekutionsmaßnahmen gegen das Unternehmen mit Entzug aller liquiden Mitteln, hätte zu einem Betriebsstillstand und damit zur Insolvenz geführt. Dieses Ansinnen des Betriebsprüfers hat der Vorstand des Finanzamtes nicht bewilligt.
Dem Betriebsprüfer und dessen Gruppenleiter wurde mehrmals der Vorgang der Entleerung der ca. 350 Spielautomaten schriftlich dargelegt - damit waren jeweils 10 Personen beschäftigt. Dem Prüfer wurden diese Personen namhaft gemacht, damit er eine Einvernahme durchführen kann, weiters wurde ihm angeboten eine Entleerung zu beobachten, der Prüfer hielt dies jedoch für überflüssig. Es war damit eindeutig geklärt, wie der Geldfluss aus den Automaten bis zur Einzahlung auf das Bankkonto ablief und kontrolliert wurde, damit nichts verschwindet.
Trotzdem hielt der Prüfer an seinen Behauptungen fest und im Februar 2006 wurden Bescheide mit einer Nachsteuer von € 26.049.044,25 zuzüglich Nebengebühren von € 3.636.195,50, also insgesamt € 29.685.239,75 erlassen.
Das weitere Verfahren hat über 11 Jahre gedauert, mit einer dauernden Rechtsunsicherheit für das Unternehmen zwischen Konkurs und Fortführung, da Steuern in dieser Höhe niemals gezahlt werden hätten können.
Die Stufen dieses Rechtsmittelverfahrens waren:
3/2006 Berufung gegen Bescheide Betriebsprüfung durch Treuhand - Union
6/2009 Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates mit Bestätigung der Feststellungen der Betriebsprüfung - also überhaupt kein Erfolg
7/2009 Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof durch Treuhand - Union
9/2013 Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes mit Feststellung, dass die Bescheide infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben werden - damit zurück an den Start zum Bundesfinanzgericht (Nachfolgegericht nach dem unabhängigen Finanzsenat
10/2013 Zahlung Schadenersatz von € 1.326,40 durch unabhängigen Finanzsenat für Verfahrenskosten
4/2014 Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes durch den inzwischen zum Richter aufgestiegenen Beamten, der auch die erste Entscheidung beim unabhängigen Finanzsenat gefällt hat - es wird die Zuschätzung von 25% auf 7% herabgesetzt, ergibt immer noch Nachsteuern von ca. € 8.000.000,00 und eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wird nicht zugelassen.
5/2014 Außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch Treuhand- Union
9/2014 Außerordentliche Revision wird zugelassen, weil der Revision aufschiebende Wirkung zuerkannt wird
6/2015 Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes mit Feststellung, dass die Bescheide infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben werden - damit zurück an den Start zum Bundesfinanzgericht - siehe auch 9/2013
11/2017 Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes, dass alle Feststellungen der Betriebsprüfung im Jahr 2005 falsch waren und Bescheide gemäß den Steuererklärungen zu erlassen sind - Nachsteuer daher € 0,00
Das Verfahren wurde während der gesamten Dauer vom Treuhand - Union Mitgründer Dr. Helmut Czajka mit Unterstützung von RA Dr. Walter Schwartz begleitet.
Für jeden Prüfer wird beim Finanzamt eine Erfolgsstatistik über seine zusätzlich bei Prüfungen vorgeschriebene Nachsteuern geführt. In die Erfolgsstatistik fließen jedoch nachfolgende Änderungen nicht ein, so dass sich der Prüfer immer noch über seinen "Erfolg" von € 29.685.239,75 freuen kann und dies auch in seine Beurteilung einfließt.
Das Unternehmen hat in den Jahren für Gutachten und Rechtsvertretung ca. € 500.000,00 aufgewendet, die nach der geltenden Rechtsordnung nicht automatisch ersetzt werden.