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Förderung und Finanzierung im Tourismus

TU-Österreich
5/14/2019

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ist die wichtigste Finanzierungs- und Fördereinrichtung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Generaldirektor der ÖHT, Wolfgang Kleemann – hat das Tourismus-Team der TU Guntramsdorf (KPS) im Rahmen eines In-house-Workshops über aktuelle Fördermöglichkeiten informiert.

Wir haben den Experten auf diesem Gebiet befragt, was es braucht um Förderungen zu lukrieren.

Erkenntnis für uns: Es gibt eigentlich für jede Investition, die ein Hotel-, Gastronomie oder Freizeitbetrieb setzt, gute Fördermöglichkeiten. Auch Klein- und Kleinstinvestitionen können bei der ÖHT unterstützt werden. Die Entscheidung für eine Förderung ist oftmals an ein noch nicht begonnenes Projekt gekoppelt. Entscheidend ist somit, uns schon von Anfang an in Ihre Planung einzubeziehen. Dies garantiert eine bestmögliche Unterstützung Ihres Vorhabens!


Besonders spannend war, die Vorstellung einer neuen Förderaktion durch Herrn Kleemann, die derzeit in Ausarbeitung zwischen dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und der ÖHT ist und die letzte Woche in einem Treffen der Tourismusreferenten der Bundesländer in Wr. Neustadt von Frau Bundesministerin Köstinger auf Initiative der ÖHT angekündigt wurde.

Herr Kleemann meint, dass dieser Fördercall Anfang/Mitte Juni aufgerufen wird und führt dazu aus:

„Alle beklagen das Wirtesterben. Wir wollen aktiv dagegen antreten, weil durch den Wegfall der klassischen ländlichen Gastronomiebetriebe ein wichtiges Stück österreichischer Lebensqualität verloren zu gehen droht. Die typischen Landgasthäuser und Landgasthöfe setzen auf kurze Versorgungsketten und eine frische Zubereitung traditioneller Spezialitäten und Speisen. Sie haben nicht nur die Basisfunktion des klassischen Dorfwirtes, sondern sind auch einer der wichtigsten Arbeitgeber und einer der wesentlichen Träger der touristischen Lehrlingsausbildung. Auch im heimischen touristischen Angebot nehmen sie einen immer höheren Stellenwert ein. Unsere Gäste wollen halt regionale Spezialitäten und ein authentisches Ambiente. Die betriebliche Ausstattung muss aber mit der steigenden kulinarischen Qualität mithalten können.  Umsatz- und ertragsmäßig fällt die Landgastronomie seit Jahren zurück und ihr Investitionsbedarf ist deshalb bankmäßig kaum mehr finanzierbar“.

Deshalb werden BMNT und ÖHT Gasthöfe, Restaurants und Wirtshäuser in ländlichen Gemeinden (unter 30.000 Einwohner) bei ihren Qualitätsverbesserungen unterstützen. Vom BMNT zinsfrei gestellte Kredite der ÖHT über 90% der vorgesehenen Investition werden durch 10% Barzuschuss des jeweiligen Bundeslandes zu einem Gesamt-Förderpaket ergänzt.

Die Palette der förderbaren Maßnahmen reicht von der

  • Neugestaltung von Gaststuben über
  • die Fassadengestaltung,
  • die Ausstattung von Schanigärten und
  • von der Küchenausstattung bis zur Erneuerung von Sanitäreinrichtungen.
  • Auch sämtliche Maßnahmen zur Ressourcenschonung und die
  • Schaffung und Verbesserung von Einrichtungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind natürlich förderbar.

Wir haben uns für Sie genau über sämtliche Förderungsmodalitäten informiert und geben Ihnen diese Expertise gerne weiter! Melden Sie sich bei Ihrer lokalen TU Kanzlei mit Ihrem Vorhaben, mit Ihrer Herausforderung und wir helfen Ihnen diese auf finanziell sichere Beine zu stellen! Wir unterstützen Sie bei der Planung bis hin zur Umsetzung Ihres förderbaren Projekts.