

1.Zustimmung zu TU-Steuerinfos gem DSGVO
Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Wir nehmen das neue Datenschutzgesetz und unsere Verantwortung sehr ernst und verwenden generell Ihre Daten ausschließlich für den von Ihnen beauftragten Zweck.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich kostenlos von unserem TU-Newsletter abzumelden. Für eine ABMELDUNG senden Sie eine E-Mail an Ihre TREUHAND-UNION Kanzlei. Ihre Daten werden gelöscht und aus unserem System entfernt. Wenn Sie den TU-Newsletter nicht abbestellen, gehen wir - im Sinne einer konkludenten Handlung - davon aus, dass Sie auch künftig unseren kostenlosen TU-Newsletter mit interessanten Informationen zu abgabenrechtlichen und wirtschaftlichen Themen erhalten möchten.
2. Erfüllung Informationspflicht gegenüber unseren Klienten
Die TREUHAND-UNION Informationsveröffentlichung, via Newsletter, dient der aktuellen Informationsweitergabe im Rahmen unseres Steuerberatungsauftrages. Mit den laufenden Informationen als Email an die von Ihnen bekannt gegebene Emailadresse kommen wir so rasch und so gut wie möglich unserer Informationspflicht Ihnen gegenüber nach.
Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie künftig auf unsere Informationen verzichten, erlischt auch unsere Pflicht zur laufenden Information über Änderungen oder Neuerungen im Abgabenrecht.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen in allen relevanten Bereichen mit Beratung immer gerne zur Verfügung und freuen uns immer, wenn Sie sich mit Fragen an uns wenden.
3. Neue Vereinbarungen mit unseren Klienten gem. DSGVO
Wir und unserer Standesvertretung haben uns umfassend mit den uns betreffenden Pflichten gem. der DSGVO befasst.
Wir halten uns an die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und deren Experten eingehend geprüfte und auch vertretene Rechtsmeinung, dass wir als Steuerberater nicht AUFTRAGSVERARBEITER sondern VERANTWORTLICHE sind. Insofern treffen uns höhere Auflagen und wir haben selbständig und eigenverantwortlich für die Sicherheit der uns übermittelten Daten zu sorgen. Es ist daher nach der derzeit geltenden Rechtsmeinung für unser Auftragsverhältnis KEINE Vereinbarung für AUFTRAGSDATENVERARBEITER notwendig.
Um die von Ihnen beauftragte, umfassende und reibungslose Beratung gewährleisten zu können, haben sie uns eine umfangreiche VOLLMACHT erteilt und den AAB (Auftragsbedingungen) zugestimmt. Aufgrund der DSGVO mussten wir sowohl die AAB als auch die Vollmacht den neuen Rahmenbedingungen anpassen. Dies wurde durch die KSW durchgeführt.
Die neuen AAB finden Sie unter folgendem Link:
http://www.treuhand-union.com/de/leistungen.html#auftragsbedingungen
Bezüglich der neuen Vollmacht, Auftragsvereinbarung sowie Datenschutzerklärung werden Sie individuell von Ihrer Kanzlei kontaktiert bzw. finden Sie diese, in dieser Veröffentlichung zugehörigen Info-Mail als weblink.