Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat klargestellt, dass Aufwendungen für ein betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, auch wenn kein Pflegegeld und keine amtliche Behinderungsbestätigung vorliegen. Die Behinderung kann auch durch eine ärztliche Bestätigung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden.
Seit 1. Jänner 2026 verpflichtet das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) österreichische und in Österreich tätige Krypto-Dienstleister zur jährlichen Meldung steuerlich relevanter Transaktionen an das Finanzamt. Wer Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen hält und bisher keine Erklärung abgegeben hat, sollte dies rasch nachholen.
Ab 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf eine definierte Liste von Grundnahrungsmitteln dauerhaft von 10 % auf 4,9 % gesenkt. Für betroffene Unternehmen besteht unmittelbarer Anpassungsbedarf bei Kassen, Preisauszeichnung und Buchführung.
Bis 30. Juni 2026 müssen Arbeitnehmer mit Pflichtveranlagungstatbestand ihre Steuererklärung 2025 elektronisch über FinanzOnline einreichen – wer dies versäumt, riskiert empfindliche Nachzahlungen. Wer freiwillig veranlagt, kann sich durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eine mitunter beachtliche Steuergutschrift sichern.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass die bloße Absichtserklärung, eine Liegenschaft vermieten zu wollen, nicht ausreicht, um Vorsteuern und Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Wer keine bindenden Vereinbarungen abgeschlossen oder sonstige nach außen erkennbare Handlungen gesetzt hat, verliert den Abzugsanspruch – rückwirkend für alle offenen Veranlagungsjahre.
Aktuell werden gefälschte Schreiben per Post und E-Mail versandt, die als Absender das Finanzamt/BMF bzw. andere Institutionen (Firmenbuchgericht oder Ähnliche) FINGIEREN. Seien Sie hier besonders vorsichtig!
Ein Urlaubsanspruch verjährt nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen offenen Urlaub zu konsumieren.
Auch der Prokurist haftet für Steuerschulden, wenn sie mit steuerlichen Agenden betraut sind oder diese faktisch ausüben
Die erweiterte beschleunigte Abschreibung steht pro Gebäude nur einmalig zu.
Meldepflicht ab 01.01.2026 für Krypto-Einkünfte durch ausländische Plattformen
Es lohnt sich jährlich, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel einen Steuercheck durchzuführen! Wir haben Ihnen das Wichtigste zusammengefasst.
Für Besitzer von Kapitalvermögen besteht insbesondere in folgenden Fällen Handlungsbedarf:
Ein Ausgleich von Verlusten ist nur mit gleichartig besteuerten Überschüssen möglich, insbesondere mit Veräußerungsgewinnen, Dividenden, ausschüttungsgleichen Erträgen, Zinsen aus Anleihen und Einkünften aus Kryptowährungen (u.a. Lending, Mining).
Arbeitslosengeld und geringfügige Beschäftigung: neue Regelungen ab 2026
Ab 1. Jänner 2026 treten neue Regelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld bzw.
Notstandshilfe in Kombination mit geringfügiger Beschäftigung in Kraft. Grundsätzlich
ist ein geringfügiger Zuverdienst dann nicht mehr möglich, es sei denn, es greift eine der
ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen (zB Nebenjob vor Arbeitslosigkeit,
Langzeitarbeitslosigkeit, bestimmte Personengruppen ab 50 Jahren oder nach langer
Krankheit). In unserer Kurzinfo erhalten Sie einen Überblick, welche Mitarbeitenden
weiterhin geringfügig dazuverdienen dürfen und welche Fristen dabei zu beachten sind
Ab 1. November 2025 soll der Investitionsfreibetrag (IFB) deutlich erhöht werden. Damit können Sie Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen steuerlich noch besser nutzen.
Welche Aufzeichnungen sind bezüglich der Ladekosten für einen Elektro-Firmen-KFZ erforderlich?