Neuigkeiten aus Wirtschaft, Steuern & Unternehmen

Leichtigkeit

TU-Österreich - 6/29/2026

Damit Sie keine Fristen versäumen, haben wir die wichtigsten Abgabetermine und Stichtage des Sommers 2026 für Sie zusammengefasst.


TU-Österreich - 6/29/2026

Eine Auswahl aktueller VwGH-Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2026, die für Ihren Unternehmensalltag relevant sein können.


TU-Österreich - 6/29/2026

Ab Juli 2026 treten mehrere steuerliche und arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben.


TU-Österreich - 6/29/2026

Betriebsprüfungen im Bereich Lohnabgaben (GPLB) werden intensiver – und die Richtlinien für steuerfreie SEG-Zulagen sowie Sachbezüge wurden konkretisiert. Wir erläutern, was Sie vorbereiten müssen.


TU-Österreich - 6/29/2026

Der BMF-Wartungserlass vom 21. April 2026 bringt detaillierte Regelungen zu grundstücksbezogenen Themen: Neu ist der 30%ige Umwidmungszuschlag bei der ImmoESt, präzisierte Abgrenzungsregeln beim gewerblichen Grundstückshandel sowie strengere Anforderungen bei Fruchtgenuss und Substanzabgeltung.


TU-Österreich - 6/29/2026

Wer Österreich mit Kapitalvermögen verlässt und eine Nichtfestsetzung der Wegzugssteuer beantragt hat, muss ab 1.7.2026 aktiv nachweisen, dass das Kapitalvermögen noch nicht veräußert wurde- andernfalls droht die sofortige Steuerfestsetzung. Für ältere Nichtfestsetzungen gilt eine einmalige Nachweispflicht bis 31.12.2026.


TU-Österreich - 6/29/2026

Ab 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Nahrungsmittel ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % – mit komplexen Abgrenzungsfragen in der Praxis. Gleichzeitig endet am 30.9.2026 die nicht verlängerbare Frist für die EU-Vorsteuererstattung 2025.


TU-Österreich - 6/29/2026

Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 bringt zahlreiche steuerliche Neuerungen, die ab 2027 bzw. 2028 wirksam werden. Ein Parlamentsbeschluss steht noch aus – die Inhalte sind jedoch bereits jetzt planungsrelevant.


TU-Österreich - 6/29/2026

Ab 1. Jänner 2027 soll ein neuer Aktivitätsfreibetrag von € 1.250 pro Tätigkeitsmonat für erwerbstätige Pensionisten eingeführt werden. Der Ministerialentwurf liegt vor – die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.


MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM von TREUHAND-UNION Klagenfurt - 6/16/2026

Am 10. Juni 2026 wurde die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 veröffentlicht. Das Paket bündelt zahlreiche Konsolidierungs- und Be-/Entlastungsmaßnahmen, die Unternehmen wie Privatpersonen ab 2027 bzw. 2028 spürbar betreffen werden. Wir haben die für Sie relevanten Punkte herausgearbeitet und zeigen Ihnen, wo bereits jetzt Handlungsbedarf besteht.

Hinweis zum Gesetzgebungsstand

Es handelt sich um eine Regierungsvorlage. Der Beschluss im Nationalrat ist noch vor der Sommerpause vorgesehen; Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind möglich. Die nachstehenden Ausführungen geben den geplanten Gesetzesstand wieder.


Mag. Birgit Spechtler von TREUHAND-UNION Klagenfurt - 6/9/2026

Wir möchten Sie hiermit über eine wichtige Änderung in Bezug auf die Meldung Ihrer Lohnabgaben ab dem Zeitraum Juli informieren.


MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM von TREUHAND-UNION Klagenfurt - 6/9/2026

Das BFG versagt bei der Vermietung repräsentativer Wohnobjekte an den Gesellschafterkreis sowohl den Vorsteuerabzug als auch den Betriebsausgabenabzug. Zusätzlich entfällt seit Jänner 2026 bei Investitionskosten über zwei Millionen Euro das Vorsteuerabzugsrecht bereits kraft Gesetzes.


MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM von TREUHAND-UNION Klagenfurt - 6/9/2026

Ein Begutachtungsentwurf sieht ab 2027 einen steuerlichen „Aktivitätsfreibetrag“ (§ 105a EStG) von bis zu 1.250 Euro pro Monat für jene vor, die trotz Erreichen des Regelpensionsalters erwerbstätig bleiben. Damit würde sich das Weiterarbeiten in der Pension steuerlich erstmals spürbar lohnen.


MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM von TREUHAND-UNION Klagenfurt - 6/9/2026

Bei Bauleistungen mit Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) darf eine vom Subunternehmer zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Wer den Bruttobetrag bezahlt, bleibt auf dieser Umsatzsteuer sitzen, wenn der Leistende sie nicht an den Fiskus abführt.


MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM von TREUHAND-UNION Klagenfurt - 6/9/2026

Der EuGH stellt klar, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Anschaffung bestimmter Ausstattung allein noch keinen anteiligen Vorsteuerabzug begründet. Maßgeblich bleibt der objektive Zusammenhang der Kosten mit den steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit.


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