
Die von der Europäischen Union erlassene Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) reguliert in umfassender Weise den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Europa und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, weshalb so gut wie alle Betriebe angehalten sind entsprechende Guidelines im Betrieb zu erarbeiten und intern zu verkünden.
Der erste Stichtag war der 2. Februar 2025 welcher folgende Punkte beinhaltet
Weitere Teile der Verordnung werden mit 2. August 2025 (Strafbestimmungen) oder 2. August 2026 (Hochrisiko KI-Systeme) in Kraft treten.
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sind ab 02.02.2025 verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um bestmöglich sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen oder externe Kooperationspartner/innen, die mit KI Systemen zu tun haben, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen (Artikel 4 KI-VO). Die von der KI-Verordnung geforderte Fachkompetenz kann insbesondere im Wege von Dienstanweisungen (Richtlinien, Leitfäden o.ä.) und Schulungen vermittelt werden.
Da mit internen Leitlinien („Guidelines“) zum KI Einsatz im Betrieb die ersten Schritte zur Erfüllung der KI-Kompetenzpflicht gesetzt sind, empfehlen wir dies in allen Betrieben umzusetzen. Die internen Leitlinien sollten zumindest beinhalten
Es empfiehlt sich, die getroffenen Maßnahmen und die entsprechende Weitergabe von Informationen/guidelines zu dokumentieren.
TU-TIPP: Bei Bedarf können wir Ihnen ein Konzept zu internen KI-Guidelines zu Verfügung stellen.
Seit dem 2.2.2025 sind bestimmte inakzeptable KI-Praktiken verboten. Unter das Verbot fallen gem Artikel 5 der KI-Verordnung unter anderem Anwendungen, die
TU-TIPP: Prüfen Sie für jedes KI-Tool im Betrieb (sei es geplant oder schon bisher eingesetzt) die rechtliche Zulässigkeit, um sicherzugehen, dass das KI-Tool unter keine verbotene Kategorie der KI Verordnung fällt. Sollte ein Verbot zutreffen, ist die Nutzung des KI-Tools ab sofort zu unterlassen. Im Falle der Nutzung von verbotenen KI-Tools drohen ab 02.08.2025 hohe Verwaltungsstrafen von bis zu 35 Millionen Euro bzw 7% desVorjahresumsatzes.
Die KI-Verordnung sieht für Hochrisiko-KI-Systeme mit Wirkung ab 02.08.2026 strenge Anforderungen und Pflichten vor. Als Hochrisikobereiche gelten neben den anderen im Anhang III der KI-Verordnung aufgezählten Bereichen (z.B. Biometrie, kritische Infrastruktur – wie z.B. Krankenhäuser oder Steuerung von Stromnetzen – und allgemeine/berufliche Bildung) auch die Anwendungen im Bereich Beschäftigung und Personalmanagement, soweit es um KI-Systeme für folgende Zwecke geht:
Werden im Unternehmen Hochrisiko-KI-Systeme eingesetzt, so sind