Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (KöSt), die seit 2024 23 Prozent des steuerpflichtigen Gewinns beträgt (ab 2027 progressiv max. 24 Prozent). Das ist ein klarer Vorteil gegenüber dem progressiven Einkommensteuertarif, der bis zu 55 Prozent erreichen kann. Auch ohne Gewinn fällt eine Mindest-KöSt von 500 Euro pro Jahr (125 Euro pro Quartal) an.
Werden Gewinne ausgeschüttet, kommt eine Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent hinzu. Die Gesamtbelastung bei Vollausschüttung beträgt somit rund 44,2 Prozent. Wer Gewinne im Unternehmen belässt (thesauriert), spart vorerst die zweite Stufe – ein wichtiger Faktor, wenn Investitionen geplant sind.
Für Gesellschafter:innen-Geschäftsführer:innen lohnt es sich, den Bezug zu optimieren. Bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter (mit einer Beteiligung von über 25 Prozent) liegt das steueroptimale Jahresgehalt zwischen 28.000 und 80.000 Euro.