Neu ab 2026 gilt: Die Einkommensteuertarifstufen wurden um 1,73 Prozent angehoben – eine Folge der Abschaffung der kalten Progression. Steuerfrei bleibt ein Einkommen bis 13.539 Euro. Die Körperschaftsteuer (KöSt) beträgt weiterhin 23 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Die Mindestkörperschaftsteuer für GmbHs und FlexKap liegt bei 500 Euro pro Jahr (125 Euro pro Quartal).
Für Wiener Betriebe mit Dienstnehmer:innen gelten besondere Regeln: Sie müssen eine Kommunalsteuer in Höhe von drei Prozent der monatlichen Bruttolohnsumme bis zum 15. des Folgemonats an die MA 6 der Stadt Wien abführen. Die Jahreserklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres über FinanzOnline eingereicht werden (Gemeindekennziffer 90101 für Wien).
Zusätzlich fällt die Dienstgeberabgabe an, die umgangssprachlich auch als „U-Bahn-Steuer“ bezeichnet wird, da die Stadt Wien die Abgabe für den U-Bahn-Bau verwendet. Sie beträgt 2 Euro pro Dienstverhältnis und angefangener Woche, ist ebenfalls monatlich bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten und bis zum 31. März des Folgejahres zu erklären. Beide Abgaben sind an die Stadt Wien und nicht an das Finanzamt zu zahlen.