Salzburg

Anmeldungen über dieses Formular müssen zumindest 2 Werktage vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden, da die Meldung durch uns einen Werktag vor Arbeitsbeginn abgeschlossen werden muss. Wir unterstützen Sie gerne telefonisch beim Ausfüllen des Formulars!

Ob die Meldung via Portal erfolgreich an uns versendet wurde, erfahren Sie automatisch per Mail.

Sollten Sie dennoch bis um 15:00 Uhr des Tages vor Arbeitsantritt keine Anmeldebestätigung von uns erhalten haben, bitten wir um einen Anruf in der Kanzlei, da der Fehlerteufel nie schläft.

Sollten Sie die Frist zur Anmeldung versäumt haben, können Sie vor Arbeitsantritt Ihres Dienstnehmers selbständig eine vorläufige Direktanmeldung durchführen.

Jeder Dienstnehmer ist zwingend VOR Arbeitsbeginn anzumelden!

Wenn dies außerhalb unserer Büroöffnungszeiten geschehen muss, gibt es die Möglichkeit.

  • einer Vollmeldung via ELDA durch Sie selbst
    oder
  • einer Vor-Ort-Anmeldung per
    • Telefon (050766-1460) oder
    • Fax (050766-1461) nur in Ausnahmefällen (keine EDV-Ausstattung oder kein Internetzugang)

Ein Fax-Anmelde-FORMULAR finden Sie unter: https://www.gesundheitskasse.at/

Bitte übermitteln Sie umgehend die Personendaten an ihr TREUHAND-UNION Lohnbüro. Innerhalb von 7 Tagen ist die VOLLANMELDUNG nachzuholen!

Bei einer Direktanmeldung benötigen wir unmittelbar eine Kopie der durchgeführten Anmeldung, sowie anschließend das vollständig ausgefüllte TU-Anmeldeformular, damit rechtzeitig die Adressmeldung durchgeführt werden kann.

Angaben zum Dienstgeber

Die Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse ist verpflichtend. Sie erhalten bei erfolgreichem Versandt eine E-Mail mit dem ausgefüllten Formular als Bestätigung bzw. für Ihre Aktenablage.

Angaben zum Dienstnehmer

Mit einem Stern(*) markierte Felder sind unbedingt auszufüllen. Bei nicht vollständigen Angaben lässt sich die Anmeldung nicht versenden, da wir diese Angaben zumindest für eine Mindestangabenmeldung bei der Gebietskrankenkasse benötigen.
Arbeitsverhältnis*
Arbeitsbewilligung*
Versicherung*
Befristung*
Nein
Ja
Nein
Ja
unbedingt ausgefülltes Formular anhängen
Nein
Ja
unbedingt Bescheid übersenden!
Nein
Ja
Sollte die Übermittlung des Invaliden-Freibetragsbescheides oder des Formulars für die Geltendmachung des Pendlerpauschales bzw. des Pendlereuros nicht möglich sein, ersuchen wir jedenfalls um seperate Übermittlung via Fax oder E-Mail.
Nein
Ja
Für Rückfragen oder Unklarheiten stehen wir selbstvertständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Sollten Sie bei der richtigen Einstufung von Mitarbeitern Probleme haben, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit wir Sie diesbezüglich rechtzeitig beraten können. Bei einer Unterentlohnung ist der Straftatbestand des Lohn- und Sozialdumpings erfüllt und es drohen erhebliche Geldstrafen. Wir machen darauf aufmerksam, dass von uns apriori nicht überprüft werden kann, ob Dienstnehmer nach den kollektivvertraglichen Mindestgehältern bzw. Mindestlöhnen abgerechnet werden. Anmeldungen können von uns nur termingerecht weitergeleitet werden, wenn uns diese rechtzeitig während unserer Büroöffnungszeiten zukommen.
Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Verarbeitung der Daten gem. der Ihnen bekannten Datenschutzerklärung für Klienten zu.