Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2023 erfolgen.
Ab 1. Oktober kommt es für Nachzahlungen aus der Einkommen-, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer des vorherigen Kalenderjahres (noch nicht veranlagtes Jahr 2022) zur Verrechnung von Anspruchszinsen von 5,38% pa (Stand September 2023)
Seit heute kann die Energiekostenpauschale über das Unternehmensserviceportal beantragt werden.
Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer, Steuerberater, uä), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, erforderlich.
Für die Durchführung von virtuellen Gesellschafterversammlungen wird zukünftig eine einmalige Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig. Dies betrifft Kapitalgesellschaften sowie auch Vereine.
Die Einführung des zentralen elektronischen Systems für Zahlungsinformation (CESOP) wurde durch den Nationalrat und Bundesrat jeweils einstimmig durchgewunken!
Das Gesellschaftsänderungsgesetz 2023 bringt
Die Diskussion um eine mögliche Wiedereinführung der Erbschafts-und Schenkungssteuer, die zuletzt per 1.8.2008 abgeschafft wurde, ist es wert, einen Blick auf die derzeit geltende Regelung betreffend Schenkungen zu werfen.
Neuigkeiten zum IFB
Im Privatbereich ist bei der Übertragung von Vermögen immer zwischen Schenkung und Veräußerung zu unterscheiden, da es bei einem Verkauf zu einer Besteuerung einer vorhandenen Wertsteigerung kommen kann.
Aufgrund eines VwGH-Urteils gibt es eine rückwirkende Änderung der Betrachtungsweise.
Unsere Kanzlei in Guntramsdorf (KPS Partner) wurde zum Steuerberater des Jahres 2023 in der Kategorie "Allrounder Niederösterreich" gewählt!
Ab 17.4.2023 ist die eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen online.
Mit dem Antrag auf Veranlagung kann der Steuerpflichtige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Absetzbeträge geltend machen. In besonderen Fällen kann es sogar zu einer Vergütung einer Negativsteuer kommen. Wir haben eine kurze Übersicht zu diesem Themengebiet erstellt.
Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Besteuerung von Kryptowährungen beschlossen. Die inländischen Abzugsverpflichteten (zB inländische Kryptobörsen) werden ab dem Jahr 2024 verpflichtend Kapitalertragsteuer auf erzielte Gewinne abführen müssen, für das Jahr 2023 ist diese Abfuhr noch freiwillig.
Hierfür benötigen die Kryptobörsen Informationen. Erhalten Sie diese nicht, hat dies negative Konsequenzen!
Am 22.3.2023 wurde das Maklergesetz-Änderungsgesetz veröffentlicht und das sogenannte „Bestellerprinzip“ verankert. Die Highlights aus dieser Änderung möchten wir zusammenfassen.