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Energiekostenzuschuss für 4. Quartal 2022

Mag. Gerhard Reichl

Energiekostenzuschuss auf das 4. Quartal 2022 verlängert. Was ist zu tun?

Der Energiekostenzuschuss I wurde auf das 4. Quartal 2022 verlängert.

Was wird gefördert?

Mit diesem nicht rückzahlbaren Zuschuss soll einen Teil der Mehrkosten für Erdgas, Strom, Treibstoffe sowie nunmehr auch Wärme, Kälte und Dampf im Zeitraum 1.10.-31.12.2022 abgedeckt werden.

Die Förderung in Stufe 1 beträgt 30% der Mehrkosten und wird erst ab 750 Euro ausbezahlt. Ein Antrag kann daher nur von Unternehmen gestellt werden, deren Mehrkosten mindestes EUR 2.500 betragen. 

Voranmeldung notwendig

Eine Voranmeldung ist ab Mittwoch 29.3.2023 - voraussichtlich 0:00 - möglich. 

Voraussichtlich ist der Fördertopf beschränkt und wird die Förderung wieder nach dem first come – first served Prinzip nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages vergeben. Dabei bestimmt der Zeitpunkt des Einlangens der Voranmeldung den individuellen Zeitpunkt der frühestmöglichen Antragstellung. 

Welche Daten brauche ich zur Voranmeldung

Die Voranmeldung sollte jeder Unternehmer selbst einfach erledigen können.

Folgende Daten sind (voraussichtlich) anzugeben:

  • Firmenname, Rechtsform und Firmenbuchnummer (soweit vorhanden) des Antragstellers
  • Angabe, ob der Umsatz im letzten Jahresabschluss EUR 700.000 überschritten hat
  • Kontaktdaten des Unternehmers oder Geschäftsführers
  • E-Mail-Adresse für den Antrag

Falls Sie der Auffassung sind, dass Ihnen ein Energiekostenzuschuss zustehen könnte, empfehlen wir Ihnen umgehend eine Registrierung beim Fördermanager unter https://foerdermanager.aws.at/#/Register/ vorzunehmen und am Mittwoch 29.3.2023 (möglichst früh) eine Anmeldung zum Energiekostenzuschuss unter https://foerdermanager.aws.at/ (voraussichtlicher Link lt. aws) durchzuführen.