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3G Nachweis im Betrieb

Mag. Harald CZAJKA

Der neue Generalkollektivvertrag regelt, dass beim nicht Vorliegen eines 3G Nachweises eine Maskenpflicht in Büroräumlichkeiten ausgesprochen werden kann.

Die Sozialpartner haben einen neuen Generalkollektivvertrag abgeschlossen, der mit 1. 9. 2021 in Kraft trat und bis 30. 4. 2022 gilt. 

Geltungsbereich

1. Räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich.

2. Fachlich: Für alle Betriebe, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt.

3. Persönlich: Für alle ArbeitnehmerInnen, die in einem Betrieb im Sinne des Pkt. 2 beschäftigt sind.

Regelungen

  • Der Arbeitgeber kann das Tragen einer COVID-19-Schutz-Maske (z.B. MNS, FFP2) anordnen.
  • Dieser Anordnung muss nur dann nicht Folge geleistet werden, wenn der/die ArbeitnehmerIn einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr iSd der einschlägigen Vorschriften auf Grund des COVID-19-MaßnahmenG vorweist. Zu diesem Zweck ist der Arbeitgeber ermächtigt einen 3-G-Nachweis vom Beschäftigten zu verlangen. 
  • ArbeitnehmerInnen, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen im Zusammenhang mit Sars-Cov-2 (COVID-19) zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist durch geeignete arbeitsorganisatorische Maßnahmen, jedenfalls nach 3 Stunden Maskentragen, ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.
  • ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme der in diesem Kollektivvertrag festgelegten Rechte sowie aufgrund eines positiven COVID-19-Testergebnisses nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung.

Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.9.2021 in Kraft und gilt bis 30.4.2022.

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.