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Ab nun KEINE Erbschafts- und Schenkungssteuer

Herbert Tiefling
Für Erschaften und Schenkungen nach dem 31. Juli 2008 entfällt die Steuer ! .... man muss aber Schenkungen der Finanz melden!

Wien (APA) - Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist Geschichte. Der Verfassungsgerichtshof hat die Steuer wegen der groben Ungleichbehandlung von Immobilien und Geldvermögen gekippt. Weil die ÖVP eine Reparatur ablehnte, lief sie mit Ende Juli 2008 aus: Wer ab 1. August eine Erbschaft macht oder eine größere Schenkung erhält, muss das den Finanzbehörden zwar melden, versteuern muss er das neu erworbene Vermögen aber nicht. Lediglich für Grundstücke wird weiterhin Grunderwerbssteuer fällig. Dem Staat entgehen damit rund 100 Mio. Euro an jährlichen Einnahmen.

Zu melden sind Schenkungen von Familienmitgliedern ab 50.000 Euro, von allen anderen Personen, wenn der Wert binnen fünf Jahren 15.000 Euro übersteigt. Gutachten sind nicht nötig, es reicht der gemeine Schätzwert. Abgewickelt werden die Meldungen via Internet über ein elektronisches Formular auf "FinanzOnline". Nicht gemeldet werden muss, was auch nicht der Schenkungssteuer unterlag (z.B. Erlöse aus Gewinnspielen) sowie Grundstücke.

Wer Liegenschaften erbt oder geschenkt bekommt, der muss dafür künftig Grunderwerbssteuer bezahlen. Als Bemessungsgrundlage dient allerdings nicht der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie, sondern ihr "Einheitswert" (eine vor Jahrzehnten pauschal festgelegte Größe). Dabei gilt: Wer ein Grundstück von Eltern, Kindern oder vom Ehepartner erhält, bezahlt zwei Prozent vom dreifachen Einheitswert, bei allen anderen Personen 3,5 Prozent.