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Ärzte und gemischte Umsätze: Vorsteuerabzug nur bei echtem Zusammenhang

MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM

Der EuGH stellt klar, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Anschaffung bestimmter Ausstattung allein noch keinen anteiligen Vorsteuerabzug begründet. Maßgeblich bleibt der objektive Zusammenhang der Kosten mit den steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit.

Wer sowohl steuerbefreite als auch steuerpflichtige Umsätze erbringt – etwa Ärzte, Gesundheitsbetriebe oder Pflegeeinrichtungen –, kennt die Frage des anteiligen Vorsteuerabzugs (Pro-rata-Satz nach Art 173 MwStSyst-RL). Im Anlassfall (EuGH 19. 3. 2026, C-513/24) erbrachte ein Krankenhaus steuerbefreite Gesundheitsleistungen und daneben steuerpflichtige Leistungen wie die Sterilisation von Instrumenten für Dritte. Die hierfür nötige Ausstattung war gesetzlich vorgeschrieben; ohne sie hätten auch die steuerpflichtigen Leistungen rechtlich nicht erbracht werden dürfen.

Der EuGH entschied dennoch, dass die bloße regulatorische Verpflichtung zur Anschaffung der Ausstattung für sich genommen keinen direkten Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Umsätzen begründet. Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Prüfung jedes einzelnen Wirtschaftsguts: Steht es in direktem Zusammenhang mit konkreten steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder gehört es als allgemeine Aufwendung zu den Kostenelementen der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit? Wer den Zusammenhang nicht sauber dokumentiert, riskiert die Versagung des anteiligen Vorsteuerabzugs.

Wir empfehlen Ihnen daher:

  • Ordnen Sie jede Anschaffung konkret den steuerpflichtigen, steuerbefreiten oder gemischten Umsätzen zu.
  • Dokumentieren Sie die tatsächliche und die beabsichtigte Nutzung der Ausstattung.
  • Stützen Sie den Vorsteuerabzug nicht allein auf eine gesetzliche Ausstattungspflicht, sondern auf den wirtschaftlichen Zusammenhang.
  • Überprüfen Sie Ihre Pro-rata-Berechnung auf Aktualität.

TIPP: Wir analysieren mit Ihnen Ihre Umsatzstruktur und entwickeln eine belastbare, prüfungssichere Zuordnung Ihrer Vorsteuern.