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Arbeitnehmerveranlagung 2025: Holen Sie sich, was Ihnen zusteht

TU-Österreich
5/27/2026

Bis 30. Juni 2026 müssen Arbeitnehmer mit Pflichtveranlagungstatbestand ihre Steuererklärung 2025 elektronisch über FinanzOnline einreichen – wer dies versäumt, riskiert empfindliche Nachzahlungen. Wer freiwillig veranlagt, kann sich durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eine mitunter beachtliche Steuergutschrift sichern.

Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2025 bietet Dienstnehmern – und jenen Unternehmern, die auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen – die Möglichkeit, die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer durch die Geltendmachung zusätzlicher Abzugsposten zu reduzieren. Das Finanzamt summiert die gesamten Lohneinkünfte, zieht anerkannte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ab und errechnet das steuerpflichtige Jahreseinkommen. Übersteigt die einbehaltene Lohnsteuer die tatsächlich geschuldete Jahreseinkommensteuer, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt.

Zur PFLICHTVERANLAGUNG verpflichtet sind Sie unter anderem dann, wenn Sie neben Ihren Lohneinkünften andere Einkünfte über € 730 bezogen haben (z. B. aus Vermietung), wenn Sie zeitweise gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern beschäftigt waren, Krankengeld erhalten haben oder wenn steuerfreie Begüstigungen (Telearbeitspauschale, Familienbonus Plus, Pendlerpauschale) zu Unrecht gewährt wurden.

Werbungskosten – eine Auswahl

  • Berufskleidung, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungskosten
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro (je nach Entfernung und Öffi-Zumutbarkeit)
  • Telearbeitspauschale: € 3/Tag, maximal für 100 Tage pro Jahr
  • Ergonomisches Heimmobiliar bis € 300 (bei mind. 26 Telearbeitstagen)
  • Kilometergeld für berufliche Fahrten: € 0,50/km (max. 30.000 km)
  • Taggelder für Dienstreisen ab 25 km und mehr als 3 Stunden Dauer: € 30/Tag

Sonderausgaben

  • Kirchenbeiträge bis € 600, Spenden an begüstigte Einrichtungen
  • Öko-Sonderausgabenpauschale bis € 800 bei geförderter Gebäudesanierung

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten (Arzt, Medikamente, Hilfsmittel) nach Abzug der Kassenleistung
  • Kur- und Pflegeheimkosten bei medizinischer Notwendigkeit
  • Begräbniskosten bis € 20.000, soweit nicht durch den Nachlass gedeckt
  • Familienbonus Plus: € 2.000,16 pro Kind bis 18 Jahre (danach € 700,08)

FRIST/STICHTAG: Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2025 via FinanzOnline: spätestens 30. Juni 2026. Bei steuerlicher Vertretung gilt im Rahmen der Quotenregelung eine Verlängerung bis Ende März 2027.

TIPP: Wir prüfen gerne, ob für Sie ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegt, und ermitteln alle zustehenden Abzugspositionen. Ein Beratungsgespräch zahlt sich in der Regel bereits durch die erzielte Steuergutschrift aus.

WIR SIND FÜR SIE DA

Die in dieser Ausgabe behandelten Themen betreffen nahezu jeden unserer Klienten – sei es als Arbeitnehmer, als Vermieter, als Unternehmer im Lebensmittelbereich oder als Angehöriger pflegebedürftiger Familienmitglieder. Viele dieser Themen sind zeitkritisch, und die Konsequenzen eines zu späten oder unterlassenen Handelns können erheblich sein.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu analysieren, offene Handlungsbedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Ihnen die richtigen Schritte einzuleiten. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin – wir freuen uns auf das Gespräch.

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