

BASEL II wird im Jahr 2007 von allen Kreditinstituten verbindlich anzuwenden sein und wird vor allem an die österreichischen Klein- und Mittelbetriebe eine große Herausforderung stellen.
Auf unserer Web-Seite erhalten Sie Information, welche Erleichterungen für KMU eingeführt worden sind.
Die Grundanforderungen bleiben jedoch für alle Unternehmen gleich - es ist das Unternehmen mit seinem Risiko einzustufen (RATING) und nach Risikostufe die Kreditzinsen zu bemessen.
Der Grundsatz von BASEL II bedeutet: Kreditgeschäft ist Risikogeschäft und Risiko muss ähnlich wie beim Versicherungsgeschäft mit einer entsprechenden Prämie abgegolten werden; je höher das Risiko ist umso höher muss diese Prämie sein und damit die Kreditzinsen.
Demzufolge wird nun künftig jeder Kreditnehmer einer eigenen, jährlichen Bonitätsbeurteilung unterzogen, um das jeweilige Ausfallsrisiko berechnen und bewerten zu können. Dieses Verfahren heißt RATING. Jeder Kreditnehmer (Unternehmer) ist angehalten Informationen über sein Unternehmen aber auch über die Unternehmenszukunft so darzulegen, dass der zu Beurteilende die Chancen und Risken optimal einschätzen kann.
Wir, als Berater, werden Sie daher unterstützen, dass unsere Klienten für das jeweilige Rating-Verfahren gut gerüstet sind (möglichst klar aufbereitete Unterlagen). Sie, als KMU, müssen jedoch erkennen, dass das Beschäftigen mit dem betriebswirtschaftlichen Erfolgsfaktoren des Unternehmens den Zukunftserfolg maßgeblich beeinflussen kann.
Im Sommer dieses Jahres haben sich die Hauptbeteiligten in den BASEL II Verhandlungen auf die sogenannten Kleinunternehmer-Erleichterungen geeinigt. Es soll zwei Arten von Erleichterungen geben:
- Unternehmen mit Umsatzerlösen bis max. € 5 Mio. erhalten einen jeweils 20%-igen Abschlag des Risikozuschlages; bei Unternehmen ab € 5 Mio. Umsatz bis max. € 50 Mio. wird dieser 20%-ige Risikoabschlag "eingeschliffen" (d.h. je höher der Umsatz desto geringer der Abschlag) und beträgt bei € 50 Mio. Umsatz Null.
- Einzelkredite bei Banken bis max. € 1 Mio. erhalten ebenfalls einen 20%-igen Risikoabschlag.
Ausdrücklich sei festgehalten, dass es sich nicht um eine KMU Befreiung sondern lediglich um eine Erleichterung handelt; bei gleicher Bonität (Ausfallswahrscheinlichkeit) wird der sogenannte Risikozuschlag in den Kreditkonditionen bei einem Kleinunternehmen entsprechend niedriger sein.
Da die Banken aber bereits jetzt mit den Vorbereitungen für das bankinterne Rating beginnen bzw. bereits viele vor einigen Jahre begonnen haben, ist es dringend notwendig, dass sich die Unternehmen auf diese Situation einstellen.