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Beiträge zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds eventuell verfassungswidrig

Herbert Tiefling
Zurzeit prüft der Verfassungsgerichtshof, ob die vom Dienstgeber einzuzahlenden Beiträge zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds in der Höhe von 0,7 % der Bruttolohnsumme eventuell verfassungswidrig sind.

Im Falle, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz tatsächlich als verfassungswidrig aufhebt, werden nur diejenigen eine Chance auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge für die letzten 5 Jahre erhalten, die bereits Anträge auf Rückerstattung gestellt haben.

Wenn Sie diesen (theoretischen) Anspruch wahren wollen, können wir für Sie den entsprechenden Antrag einbringen. Teilen Sie uns dies bitte mit einem Fax (siehe Anlage) mit.