

Im Falle, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz tatsächlich als verfassungswidrig aufhebt, werden nur diejenigen eine Chance auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge für die letzten 5 Jahre erhalten, die bereits Anträge auf Rückerstattung gestellt haben.
Wenn Sie diesen (theoretischen) Anspruch wahren wollen, können wir für Sie den entsprechenden Antrag einbringen. Teilen Sie uns dies bitte mit einem Fax (siehe Anlage) mit.