

Damit besteht für Ärzte die Möglichkeit die Ordination in eine GmbH einzubringen und den Gewinn mit 25% Körperschaftssteuer zu besteuern. Für ausgeschüttete Gewinne ist dann noch Kapitalertragssteuer zu entrichten, die Gesamtsteuerbelastung ist jedoch maximal 43,75%.
Wichtiger als steuerliche Aspekete ist jedoch die Übertragung von Krankenkassenverträgen auf Kapitalgesellschaften. Hier sind die Details noch abzuwarten.