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Die Ärzte GmbH kommt

Dr. Helmut CZAJKA
Der Nationalrat hat kürzlich die Möglichkeit zur Gründung einer Ärzte-GmbH beschlossen, - das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich Mitte August 2010) in Kraft.

Damit besteht für Ärzte die Möglichkeit die Ordination in eine GmbH einzubringen und den Gewinn mit 25% Körperschaftssteuer zu besteuern. Für ausgeschüttete Gewinne ist dann noch Kapitalertragssteuer zu entrichten, die Gesamtsteuerbelastung ist jedoch maximal 43,75%.

Wichtiger als steuerliche Aspekete ist jedoch die Übertragung von Krankenkassenverträgen auf Kapitalgesellschaften. Hier sind die Details noch abzuwarten.