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Entgeltfortzahlung nach Unfällen

Herbert Tiefling
Dienstgeber erhalten 50 Prozent der Entgeltfortzahlung bei Mitarbeiterunfällen zurück.

Die Verordnung, wonach den Dienstgebern der Entgeltfortzahlungsaufwand für Freizeit- und Arbeitsunfälle ihrer Dienstnehmer zu 50% rückvergütet wird, trat im April 2003 in Kraft. Die neue Verordnung umfasst alle Unfälle von Arbeitern, Angestellten, Lehrlingen und geringfügig Beschäftigten, die nach dem 30.09.2002 eingetreten sind. Der Zuschuss gilt für alle Unternehmer mit bis zu 50 versicherten Mitarbeitern und wird ab dem ersten Tag bis maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr gewährt.


Mindestdauer gefordert

Die Zuschüsse ab dem 1. Tag werden allerdings nur dann ausbezahlt, wenn die der Entgeltfortzahlung zu Grunde liegende Arbeitsunfähigkeit länger als 3 aufeinander folgende Tage gedauert hat. Für Kurzkrankenstände bis zu 3 Tagen wird daher nach Unfällen kein Zuschuss geleistet. (Fachverband Hotellerie)