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Erneuerung der Signaturkarte der Registrierkasse

TU-Österreich
6/21/2025

Die Registrierkassensicherheitsverordnung schreibt zertifizierte Signaturerstellungseinheiten vor. Einige davon verlieren aktuell aufgrund eines Sicherheitsproblems ihre Gültigkeit. Ein Wechsel ist dennoch erst im Mai 2027 erforderlich.

Registrierkassen müssen mit einer Siegelerstellungseinheit (SEE) ausgestattet werden, mit dieser wird der am Beleg angebrachte QR-Code digital signiert. Häufig werden dafür Registrierkassenkarten, ähnlich der Bürgerkarte, eingesetzt. Diese müssen über eine Zertifizierung verfügen.

Bei den aktuell dabei verwendeten Chips sind Sicherheitsprobleme entdeckt worden, die dazu führen, dass die für die SEE vorhandenen Zertifizierungen nicht verlängert werden. Aus diesem Grund wird auch die im Juni 2025 auslaufende Zertifizierung der ACOS-ID 2.1 nicht mehr verlängert. Die Zertifizierung der eigentlich älteren ATOS CardOS 5.3 läuft aber noch noch bis Mai 2027.

Für den Unternehmer selbst ist es gar nicht so einfach festzustellen, welchen Kartentyp er verwendet, denn der Kartentyp ist auch nur lokal auslesbar. Die Signaturkarte muss also physisch in ein Kartenlesegerät eingelegt werden, um deren Typ festzustellen. Das bedeutet, dass es für Kassenhersteller, aber auch für die Betriebsprüfung nicht einfach möglich ist, den Kartentyp festzustellen. Dies gilt insbesondere, wenn die Signaturkarte in der Kasse fest verbaut ist, was gerade bei kleineren Kassenmodellen durchaus der Fall ist.

Selbst wenn aber ein Unternehmen feststellen würde, dass seine Karte betroffen ist, wäre ein Wechsel vor Auslauf der Zertifizierung sowieso nicht möglich, da die neuen Karten noch gar nicht geliefert bzw eingesetzt werden können. Bei fest verbauten Kassen (oft auch als „Typ-2-Kasse“ bekannt) gibt es eventuell auch gar keine Möglichkeit, die Karte zu wechseln. Daher müsste wohl eine neue Registrierkasse angeschafft werden.

Das BMF hat daher aufgrund der außergewöhnlichen Umstände einem Vorschlag der WKO zugestimmt: Die bisherige Signaturkarte, egal welchen Typs, darf weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse haben spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.

AUSNAHME: Kassen, die als Signaturerstellungseinheit eine Online- oder HSM-Lösung verwenden, sowie geschlossene Gesamtsystem sind nicht betroffen.

TIPP: Nehmen Sie rechtzeitig mit Ihrem Kassenhersteller Kontakt auf, um immer eine gesetzeskonforme Kasse im Betrieb zu haben.