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EU Versandhandel - Entfall der Lieferschwelle und Registrierung bis Ende Juni

Mag. Harald CZAJKA

Ab dem 1.7.2021 entfallen die pro EU-Staat individuell gültigen Lieferschwellen und werden durch eine einheitliche EU-Schwelle von € 10.000,- ersetzt. 

Viele Händler werden dadurch im B2C Bereich im Ausland UST steuerpflichtig und es bedarf einer rechtzeitigen steuerlichen Registrierung im EU-OSS oder in den jeweiligen EU Staaten.

Bisherige Lage

Werden Waren an Konsumenten in anderen Mitgliedsstaaten der EU verkauft, sind diese Umsätze nach der derzeitigen Rechtslage grundsätzlich dort der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wo die Versendung oder Beförderung beginnt, außer die Lieferschwelle des Bestimmungslandes wird überschritten. Die Lieferschwellen betragen bisher in den meisten EU Ländern zwischen € 35.000,- und € 100.000,-  

Ab dem 1.7.2021

Ab dem 1.7 entfallen die individuellen Schwellenwerte und werden durch einen gemeinsamen Versandhandelsschwellenwert von € 10.000,- ersetzt.

Sofern die Umsätze für B2C-Lieferungen in die gesamte EU (und im EU-Ausland steuerpflichtige Dienstleistungen), die Grenze von 10.000 EUR in 2020 oder 2021 überschreiten, muss ab dem 1.7 bereits die erste Rechnung mit lokaler Umsatzsteuer fakturiert werden. 

Um die Umsatzsteuer in den unterschiedlichen EU-Staaten abzuführen gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Steuerliche Registrierung in all jenen EU-Staaten, in denen es B2C-Umsätze gibt.
  • Einmalige Registrierung im EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) und Abfuhr der Steuer an einer einzigen Stelle für alle EU-Staaten.

Die lokalen USt Sätze (excl Corona Sondersteuersätze) finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/vat-rules-rates/index_de.htm

Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Entrichtung der Umsatzsteuerzahllast hat beim EU-OSS auf Basis von Quartalsmeldungen zu erfolgen. Aber Achtung! Die bisherige Frist der 45 Tage nach Quartalsende wurde EU-weit einheitlich auf das Ende des auf das Quartalsende folgenden Monats verkürzt. Die Fälligkeitstermine sind nun der 30.April (statt 15.5.), der 31.Juli (statt 15.8.),der 31.Oktober (statt 15.11.) und der 31.Jänner (statt 15.2.)

Erfolgreiche Registrierung bis Ende Juni

Gerne könne wir Ihr Unternehmen rechtzeitig via Finanzonline im EU-OSS registrieren, so Sie betreffende Umsätze planen. Achtung, das EU-OSS kann erst ab dem Kalendervierteljahr angewandt werden, das auf die erfolgreiche Antragstellung folgt!

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.