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FAHRTENBUCH

TU-Österreich
4/8/2019

Anforderungen an ein Fahrtenbuch und Möglichkeiten der digitalen Erfassung

PKW im Zusammenhang mit Sachbezügen bzw. Privatanteilen stellen ein Dauerthema im Kontext von GPLA- sowie Außenprüfungen dar. Seit der im Vorjahr ergangenen Verordnung des Finanzministers über die „Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern“, die erstmalig bei der Veranlagung 2018 anzuwenden ist, stellt sich für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur die Frage, welche Vorgehensweisen in der Praxis möglich bzw. steueroptimal sind, sondern auch die Frage nach dem Nachweis über den Anteil der betrieblichen Nutzung.

Der Nachweis kann nur durch Führung eines Fahrtenbuches erbracht werden, das folgende Bestandteile beinhalten sollte:

  • Name des Fahrers
  • Marke/Type
  • Pol. Kennz.
  • Datum
  • Zeit der Abfahrt / Ankunft
  • Reiseweg (von - über - nach)
  • Zweck der Fahrt
  • km-Stand bei Abfahrt / Ankunft
  • gefahrene km betrieblich / privat

Die Fahrtroute ist genau anzugeben, wenn nicht der laut Routenplaner kürzeste Weg gewählt wird.

Erfolgen an einem Tag mehrere Berufs- und/oder Privatfahrten, ist jeweils der Kilometerstand nach jeder Fahrt anzugeben. 

Da die Führung eines Fahrtenbuches recht aufwändig ist, gibt es immer mehr Anbieter, die es möglich machen das Fahrtenbuch elektronisch zu führen.

Der ÖAMTC stellt zum Beispiel mit MOBITO ein digitales Fahrtenbuch zur Verfügung, das sowohl von Zuhause am PC als auch unterwegs in der App am Smartphone verwendet werden kann. Die ÖAMTC Homepage weist auch darauf hin, dass MOBITO auch von der Finanzverwaltung akzeptiert wird. 

Es gibt auch andere Anbieter (z.B. easytrack.at, autologg.com, gps-infostars.com, geocapture.de), die GPS-Ortungsgeräte in das Auto einbauen und bei denen jede Fahrt automatisch aufgezeichnet wird. Der Benutzer muss dann nur noch in einer App auf dem Smartphone eintragen, ob die Fahrt betrieblich oder privat war. Auf den Seiten der jeweiligen Anbieter ist auch vermerkt, welches Produkt von der Finanzverwaktung anerkannt ist, damit Sie sicher sein können, dass im Fall einer Steuerprüfung Ihre Aufzeichnungen auch akzeptiert werden.

TU-Empfehlung:

Aufgrund der steuerlichen Änderungen ist es noch wichtiger geworden ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Falls Sie Ihr Fahrtenbuch mit der Hand führen, empfehlen wir Ihnen sich die elektronischen Alternativen anzusehen, da diese die Führung eines lückenlosen Fahrtenbuches erheblich vereinfachen und bei einer GPLA- oder Außenprüfung weniger Spielraum für Beanstandungen bleibt!