News

Falscher Steuersatz auf der Rechnung: Steuerschuld trotz Endkunden?

MMag. Paul Tiefling, MBA, LLM

Weist ein Unternehmer einen zu hohen Steuersatz aus, schuldet er die Differenz kraft Rechnungslegung nur insoweit, als eine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt – also bei Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Empfänger. Bei Rechnungen an Endverbraucher entsteht keine Steuerschuld.

Ein zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuersatz – etwa 20 % statt der zutreffenden 13 % – kann teuer werden. Im Verfahren um einen Indoor-Spielplatz (VwGH 30. 9. 2025, Ro 2023/13/0014) hatte die betreibende GmbH ihre Eintrittsgelder dem falschen Satz unterworfen und Kleinbetragsrechnungen sowie Registrierkassenbelege ausgestellt. Der VwGH bestätigt: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage jeder einzelnen Rechnung. Eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung (§ 11 Abs 12 UStG) entsteht nur dort, wo eine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt – und das ist der Fall, wenn der Empfänger steuerpflichtig ist, unabhängig davon, ob er die Leistung privat nutzt.

Für die Praxis bedeutet das: Wird an reine Endverbraucher fakturiert, schuldet der Unternehmer die zu Unrecht ausgewiesene Steuer nicht. Werden hingegen auch unternehmerische Kunden bedient, kann der zu hoch ausgewiesene Anteil dennoch geschuldet sein. Lässt sich der Anteil nicht exakt ermitteln, ist eine Schätzung zulässig, die jedoch sämtliche relevanten Umstände berücksichtigen muss; eine auf der bloßen privaten/nicht-privaten Nutzung beruhende Schätzung wurde vom VwGH verworfen.

So gehen Sie auf Nummer sicher:

  • Kontrollieren Sie laufend die Richtigkeit Ihrer Steuersätze (insbesondere bei ermäßigten Sätzen).
  • Erfassen Sie, ob Ihre Kunden überwiegend Endverbraucher oder Unternehmer sind.
  • Berichtigen Sie fehlerhafte Rechnungen formgerecht, um eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung zu vermeiden.
  • Dokumentieren Sie die Grundlagen einer allfälligen Schätzung nachvollziehbar.

TIPP: Wir überprüfen Ihre Rechnungs- und Registrierkassenprozesse auf korrekte Steuersätze – und unterstützen Sie bei Berichtigungen, bevor das Finanzamt aktiv wird.