
Auf Grund der geplanten gesetzlichen Änderungen betreffend Grunderwerbsteuer besteht Handlungsbedarf bei Gesellschaften mit Immobilien bzw. geplanten Immobilienerwerben durch Gesellschaften.
Mit Wirkung ab 1.7.2025 soll es zu deutlichen Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer kommen. Insbesondere sind folgende Änderungen geplant:
Wann besteht Handlungsbedarf?
Bei Gesellschaften mit Immobilien und bei geplanten Immobilienwerben besteht insbesondere in folgenden Fällen Handlungsbedarf:
Wie können wir Sie unterstützen?
Gerne unterstützen wir Sie durch die Analyse der aktuellen Situation auf bestehende Risiken im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.
Sollte eine Anpassung von Gesellschafter- bzw. Treuhandverhältnissen notwendig sein, muss die Anpassung deutlich vor dem 1. Juli 2025 in die Wege geleitet werden, um die steuerlichen Belastungen zu minimieren.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen!