

In einer Verordnung wurden alle Daten von Dienstnehmern festgelegt, die gesetzlich verpflichtend beim Lohnkonto geführt werden müssen.
In der Anlage finden Sie unser Rundschreiben mit allen Daten. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Spezialisten der Lohnverrechnungsabteilung zur Verfügung.