

Auf Initiative der Bausozialpartner beschloss der Nationalrat eine Sonderregelung zur Auflösungsabgabe für die Bauwirtschaft.
Wie bekannt, werden ab 1. Jänner 2013 alle Arbeitgeber bei Auflösung eines Dienstverhältnisses verpflichtet, € 113,-- als Beitrag zur Gebarung der Arbeitsmarktpolitik abzuliefern.
Über Initiative der Bausozialpartner wurde beschlossen, dass diese Abgabe für alle Betriebe hinsichtlich jener Arbeiter, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, bis 1. Juli 2013 nicht anfällt. Damit besteht kein Anlass mehr, aus diesem Grund noch vor Jahresende Kündigungen auszusprechen. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) führt einen Pauschalbetrag an das Sozialministerium für Zwecke der Arbeitsmarktpolitik ab.
Die Bausozialpartner werden im ersten Halbjahr 2013 Verhandlungen starten, um für die saison- und witterungsabhängige Bauwirtschaft bis zum Sommer eine Sonderlösung zu finden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Lohnverrechnungsabteilung