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Keine Auflösungsabgabe für die Bauwirtschaft

Mag. Gerhard Reichl
Der Nationalrat hat eine Sonderregelung für die Bauwirtschaft beschlossen.

Auf Initiative der Bausozialpartner beschloss der Nationalrat eine Sonderregelung zur Auflösungsabgabe für die Bauwirtschaft.

Wie bekannt, werden ab 1. Jänner 2013 alle Arbeitgeber bei Auflösung eines Dienstverhältnisses verpflichtet, € 113,-- als Beitrag zur Gebarung der Arbeitsmarktpolitik abzuliefern.
Über Initiative der Bausozialpartner wurde beschlossen, dass diese Abgabe für alle Betriebe hinsichtlich jener Arbeiter, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, bis 1. Juli 2013 nicht anfällt. Damit besteht kein Anlass mehr, aus diesem Grund noch vor Jahresende Kündigungen auszusprechen. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) führt einen Pauschalbetrag an das Sozialministerium für Zwecke der Arbeitsmarktpolitik ab.
Die Bausozialpartner werden im ersten Halbjahr 2013 Verhandlungen starten, um für die saison- und witterungsabhängige Bauwirtschaft bis zum Sommer eine Sonderlösung zu finden.

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