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Krypto-Meldepflichtgesetz: Das Finanzamt weiß bald, was auf Ihren Wallets liegt

TU-Österreich
5/27/2026

Seit 1. Jänner 2026 verpflichtet das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) österreichische und in Österreich tätige Krypto-Dienstleister zur jährlichen Meldung steuerlich relevanter Transaktionen an das Finanzamt. Wer Kryptowährungen auf ausländischen Plattformen hält und bisher keine Erklärung abgegeben hat, sollte dies rasch nachholen.

Österreich setzt mit dem Krypto-MPfG eine EU-Richtlinie (DAC8) um, die einen automatischen Informationsaustausch über Krypto-Transaktionen zwischen den Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten vorsieht. Neben den EU-Mitgliedstaaten sind schrittweise auch zahlreiche Drittstaaten einbezogen – ab 2028 etwa Singapur, Hongkong und die British Virgin Islands, ab 2029 auch die USA.

In Österreich zugelassene und tätige Krypto-Dienstleister müssen die steuerlich relevanten Transaktionen ihrer Kunden erstmals für das Jahr 2026 bis spätestens 31. Juli 2027 an das Finanzamt melden. Für Steuerpflichtige, die eine inländische Plattform nutzen und dort bereits der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen, ist die Steuerpflicht im Regelfall bereits abgegolten. Anders verhält es sich für jene, die Kryptowährungen über ausländische Börsen oder Wallets halten: Diese Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung offengelegt werden.

Durch den internationalen Datenaustausch wird das Finanzamt künftig in der Lage sein, auch bislang NICHT ERKLÄRTE Krypto-Einkünfte – möglicherweise rückwirkend – zu rekonstruieren. Das Aufdeckungsrisiko steigt massiv.

Handlungsempfehlungen

  • Überprüfen Sie, ob Sie in der Vergangenheit Krypto-Gewinne erzielt haben, die bisher nicht erklärt wurden.
  • Klären Sie, ob und in welchem Umfang eine Selbstanzeige oder Nachveranlagung geboten ist, um abgaben- und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Dokumentieren Sie laufend Ihre Krypto-Transaktionen (Anschaffungskosten, Verkäufe, Tauschvorgänge) für die korrekte steuerliche Erfassung.

TIPP: Das Thema Krypto-Besteuerung ist komplex – insbesondere bei Nutzung mehrerer Plattformen oder bei Tauschvorgängen. Wir analysieren Ihre Situation gerne und stellen sicher, dass Ihre Krypto-Einkünfte steuerlich korrekt erfasst sind.

WIR SIND FÜR SIE DA

Die in dieser Ausgabe behandelten Themen betreffen nahezu jeden unserer Klienten – sei es als Arbeitnehmer, als Vermieter, als Unternehmer im Lebensmittelbereich oder als Angehöriger pflegebedürftiger Familienmitglieder. Viele dieser Themen sind zeitkritisch, und die Konsequenzen eines zu späten oder unterlassenen Handelns können erheblich sein.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu analysieren, offene Handlungsbedarfe zu identifizieren und gemeinsam mit Ihnen die richtigen Schritte einzuleiten. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin – wir freuen uns auf das Gespräch.

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