

Die Finanzverwaltung kämpft scheinbar vergeblich gegen die EU - Mehrwertsteuerrichtlinie.
Nachdem für Leasingraten von PKW eine Eigenverbrauchsbesteuerung eingeführt wurde, welche ausländische Leasingraten mit 20 % Umsatzsteuer belastet, hat nun der UFS in seiner Entscheidung auch die Neufassung als gemeinschaftswidrig eingestuft.
Der UFS hat unter ausdrücklichem Bezug auf die Literatur die Neufassung von § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG (Eigenverbrauch bei Vermietung eines PKW aus Deutschland11)) als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt. Er hat dabei zum einen ausgeführt, dass der Tatbestand des Art. 17 Abs. 7 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie überhaupt nicht erfüllt sei. Darüber hinaus mangle es auch an den konjunkturellen Gründen, die für die Anwendung dieser Norm notwendig wären.
Dieser Fall wird jedoch sicher von der Finanzverwaltung vor den VwGH getragen, der wiederum die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen müsste.
Nach der derzeitigen Rechtslage ist damit zu rechnen, dass ausländische Leasingraten umsatzsteuerfrei bleiben. Bei PKW mit hohen Anschaffungskosten sollte daher die Leasingvariante über eine ausländische Leasinggesellschaft geprüft werden.