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Neuregelung bezüglich Auslandskonten ab 1. Juli 2005

Mag. Gerhard Reichl
Zinsgutschriften auf im Ausland geführten Konten werden grundsätzlich ab 1. Juli 2005 an das Wohnsitzfinanzamt im Inland gemeldet.

Die Mitgliedstaaten der EU haben dies in ihrer Zinsrichtlinie beschlossen und entsprechende Abkommen auch mit einigen Nicht-EU-Staaten abgeschlossen. Betroffen sind mehr als 20 Staa-ten, auch Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Schweiz. Erfasst werden alle natürlichen Personen (nicht aber juristische Personen, also GmbH oder AG), die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, ungeachtet ihrer Nationalität.

Die ausländischen Kreditinstitute melden Zinsgutschriften für Zeiträume ab Juli d.J., nicht je-doch für davor liegende Zeiträume, an das jeweilige Finanzministerium, welches diese Informa-tionen an die Steuerbehörden des Wohnsitzstaates weiterleiten. Damit erhält das österreichische Finanzamt Informationen über das ausländische Konto und den Zinsertrag.

Allerdings bestehen Ausnahmen von dieser Informationspflicht: Österreich, Belgien und Lu-xemburg halten ihr Bankgeheimnis aufrecht und erteilen keine Informationen. Stattdessen er-folgt die Einhebung einer Quellensteuer auf die betroffenen Zinserträge, die im 3-Jahres-Rhythmus angehoben werden soll. Ab Mitte 2005 beträgt die Steuer 15%, ab Mitte 2008 20% und ab Mitte 2011 sogar 35%. Die benachbarten Nicht-EU-Staaten und einige andere Staaten (Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Andorra, San Marino etc.) haben ebenfalls den Quellensteu-erabzug vorgesehen.

Der Abzug der Quellensteuer ersetzt aber nicht die nationale Pflicht zur Abgabe von Steuerer-klärungen und Entrichtung der Einkommensteuer; die Quellensteuer hat nur den Charakter ei-ner Vorauszahlung. Der Empfänger der Zinsen kann aber zur Vermeidung der Quellensteuer freiwillig auf den Informationsaustausch optieren.

Als Zinsen gelten auch kapitalisierte Zinserträge (z.B. Stückzinsen, Erträge aus Zero-Bonds oä). Nicht betroffen sind Dividendenerträge aus Investments in Aktien.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das jeweilige Kreditinstitut. Im Zweifel sollten Sie sich daher mit diesem in Verbindung setzen. Für allfällige weitere Auskünfte stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen